Praxisinformation Letzte Änderung: 16.10.2024 11:05 Uhr

RSV-Prophylaxe bei Säuglingen die vor dem 1. April geboren sind

Zum 10. September wurde die Prophylaxe gegen RSV für Neugeborene und Säuglinge im ersten Lebensjahr geregelt. Nach weiteren Abstimmungen besteht nun auch Klarheit bei Kindern, die vor dem ersten 1. April 2024 geboren wurden.

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© David Young | Stadt Düsseldorf
Eine Ärztin zieht den Impfstoff auf.

Wie in der KVNO-Praxisinformation vom 27. September berichtet, ist die Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV) für alle Neugeborenen und Säuglinge, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nunmehr in der RSV-Prophylaxeverordnung vom 10.09.2024 geregelt. Unklarheiten gab es bisher noch für die Versorgung gesunder Kinder, die vor dem 1. April 2024 – also innerhalb der letzten RSVSaison – geboren wurden.

Nach Abstimmung mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) und dem pharmazeutischen Unternehmer steht fest: Kinder, die vor dem 1. April 2024 geboren wurden und die nach „Expositionsgesichtspunkten“ jetzt in der individuellen ersten RSV-Saison sind, können ebenfalls eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab (Beyfortus) erhalten. Für diese Kinder kann der Antikörper in Nordrhein ebenfalls dem Sprechstundenbedarf (SSB) entnommen und die GOP 01941 abgerechnet werden. Zu den Expositionsgesichtspunkten erklärt die STIKO: „Für die Einschätzung der individuellen Situation sollte zum einen berücksichtigt werden, wie wahrscheinlich ein Kontakt und damit RSV-Infektion des Kindes in der vergangenen RSV-Saison gewesen sein kann (Zeitpunkt der Geburt des Kindes, zeitliche und regionale Ausdehnung der vergangenen RSV-Saison, Geschwister und weitere Lebensumstände des Kindes), und zum anderen das aktuelle Risiko des Kindes in der aktuellen RSV-Saison (Lebensalter in Monaten, Lebensumstände, Ausdehnung der aktuellen RSV-Saison). Bei Säuglingen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, ist eine RSV-Prophylaxe mit Beyfortus nicht erforderlich“.

Kinder im zweiten Lebensjahr, die während ihrer zweiten RSV-Saison weiterhin anfällig für eine schwere RSV-Erkrankung sind, können gemäß Zulassung ebenfalls mit Beyfortus behandelt werden. Die Risiken für einen schweren Verlauf sind im Therapiehinweis in Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie definiert. Für diese Kinder muss der Antikörper auf einem individuellen eRezept verordnet werden, die GOP 01941 kann nicht abgerechnet werden.