Impfung Praxisinformation Letzte Änderung: 24.10.2024 08:20 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
RSV-Prävention bei älteren Erwachsenen: Impfung muss vorerst noch privat liquidiert werden
Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen RSV für ältere Erwachsene. Derzeit dauern die Verhandlungen zwischen der KV und den nordrheinischen Krankenkassen noch an, sodass RSV-Impfstoffe aktuell noch privat verordnet und liquidiert werden müssen.
Nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) können sich Erwachsene ab 75 Jahren gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV – impfen lassen. Personen mit schweren Grunderkrankungen sowie Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner können sich bereits ab einem Alter von 60 Jahren impfen lassen.
Damit die RSV-Impfung von älteren Erwachsenen eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse wird, hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Schutzimpfungs-Richtlinie angepasst. Der Beschluss ist am 27. September 2024 in Kraft getreten.
Die KV Nordrhein befindet sich zurzeit noch in Verhandlungen mit den nordrheinischen Krankenkassen/-verbänden. Bis die Honorierung auf Landesebene geklärt ist und in die regionale Impfvereinbarung übernommen wurde, ist noch kein Bezug über den Sprechstundenbedarf (SSB) möglich. Aktuell können die Impfstoffe daher nur privat liquidiert und verordnet werden. Versicherten können die Kosten für eine Erstattung ggf. bei ihrer Krankenkasse einreichen.