Praxisinformation Letzte Änderung: 07.03.2025 09:20 Uhr

Meldepflicht bei Infektionen: RKI schaltet DEMIS-Portal für Praxen frei

Die Meldung von Infektionskrankheiten wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Röteln und Windpocken geht mit dem Portal einfacher und schneller.

Das Robert Koch-Institut hat sein Portal DEMIS jetzt auch für Arztpraxen zur Meldung von Infektionskrankheiten freigeschaltet. Das Portal kann ab sofort genutzt werden, wie das Institut mitteilt.

Ärztinnen und Ärzte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, meldepflichtige Infektionen wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Kinderlähmung, Röteln und Windpocken innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern mitzuteilen. Darin eingeschlossen sind auch Verdachts- und Todesfälle. Die Meldung muss elektronisch erfolgen.

RKI stellt Informationen bereit

Das RKI hat speziell für Praxen auch ein Infopaket für die Nutzung des Systems zusammengestellt. Darin enthalten sind Informationen zur gesetzlichen Meldepflicht, zur Anmeldung im DEMIS-Meldeportal, zum korrekten Absetzen einer Meldung und zu Kontaktmöglichkeiten bei Fragen.