Honorar Impfung Letzte Änderung: 27.12.2022 09:25 Uhr

Regionale Impfvereinbarung: Vergütungen steigen ab 1. Januar 2023

Wie schon in den vergangenen Jahren steigen auch ab 2023 die Vergütungen für Impfungen der regionalen Impfvereinbarung um den Orientierungswert an.

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Dies bedeutet, dass alle Impfvergütungen um zwei Prozenz angehoben werden.

In der nachstehenden Tabelle finden Sie die jeweiligen Impfungen mit den entsprechenden Vergütungen ab 1. Januar 2023:

Impfung Vergütung ab 1.1.2023
Einfachimpfungen 8,31 €
Influenzaimpfungen 8,31 €
Humane Papillomaviren (HPV-Impfung) 9,26 €
Zweifachimpfungen 10,68 €
Dreifachimpfungen 10,68 €
Vierfachimpfungen 12,36 €
Fünffachimpfungen 14,60 €
Sechsfachimpfungen 21,91 €
pauschaler Vergütungsaufschlag bei beruflich bedingten bzw. die Ausbildung betreffenden Auslandsreisen für Einfachimpfungen gegen:
- Cholera
- Gelbfieber
- Japanische Enzephalitis
- Tollwut
- Typhus (INJ. und oral)
3,19 €

Die Impfberatung als alleinige Leistung wird auch im Jahr 2023 mit 4,00 Euro vergütet. 

Zusätzlich umfasst die Anhebung der Impfvergütungen auch folgenden Impfungen, die nur mit einzelnen Krankenkassen als Satzungsleistung vereinbart ist:

  • Die Influenza-Impfung als Satzungsleistung (Abrechnung über die SNR 89112T) wird ab 1. Januar 2023 ebenfalls mit 8,31 Euro vergütet. 
  • Die Masern-Mumps-Röteln-Impfung für Erwachsene, die vor 1971 geboren wurden, wird mit der SNR 89301Z für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg abgerechnet. Die Vergütung beträgt ab 1. Januar 2023 10,68 Euro.

Die Vergütung der vorgenannten Impfleistungen erfolgt weiterhin extrabudgetär. Die jeweils aktuellen Vergütungen inklusive der zugehörigen Symbolnummern (SNR) der Anlage 2 der regionalen Impfvereinbarung finden Sie auf unserer Homepage.