Praxisinformation Letzte Änderung: 23.03.2026 09:00 Uhr
Psychotherapie: Honorarkürzung gefährdet Versorgung – KVNO warnt vor fatalen Folgen
Die KV Nordrhein bewertet den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen zum 1. April 2026 pauschal um 4,5 Prozent zu kürzen, als verheerendes Signal an die Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossen, die Honorare für nahezu alle psychotherapeutischen Leistungen ab dem 1. April 2026 pauschal um 4,5 Prozent zu kürzen. Gleichzeitig sollen die sogenannten Strukturzuschläge um 14,25 Prozent angehoben werden.
Der Ausschuss begründet die Kürzung u. a. damit, dass die niedergelassenen Psychotherapeuten mit einer eigenen Praxis gegenüber Vergleichsgruppen aus der Ärzteschaft in den vergangenen Jahren überproportionale Honorarerhöhungen erhalten hätten.
Fatale Folgen für die Versorgung
Die KV Nordrhein hält die Honorarkürzung für falsch und bewertet sie als ein provokantes Signal an die ambulante Versorgung und die Vertragsärzteschaft insgesamt. Sie warnt eindringlich davor, dass die Kürzungen die wirtschaftliche Grundlage vieler Praxen gefährden und damit die Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten massiv schwächen könnten. „Wer jetzt bei der ambulanten Psychotherapie spart, riskiert eine Verschärfung der Versorgungskrise und höhere gesellschaftliche Folgekosten“, betont Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.
Bereits jetzt bestünden in vielen Regionen lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz. Durch die Honorarkürzung drohten weitere Versorgungsengpässe, ein Rückzug von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus der ambulanten Versorgung und eine Verschärfung der ohnehin angespannten Lage für Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Warnung vor sozialen Folgekosten
Die Folgen der Kürzungen reichten weit über das Gesundheitswesen hinaus: Psychische Erkrankungen zählten zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung. „Das kommt wie ein Boomerang zurück: Eine Verschlechterung der Versorgung führt zu höheren gesellschaftlichen Folgekosten, etwa durch längere Ausfallzeiten im Arbeitsmarkt und eine steigende Belastung für das soziale Sicherungssystem“, warnt Bergmann.
Die KV Nordrhein habe in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Versorgung psychisch erkrankter Menschen zu verbessern – etwa durch zusätzliche Zulassungen, niedrigschwellige Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche sowie innovative Versorgungsprojekte wie NPPV. Diese Fortschritte sieht die KV Nordrhein nun durch die aktuellen Kürzungsbeschlüsse akut gefährdet.
Klage eingereicht
Die KBV hat unterdessen angekündigt, gegen die Honorarkürzungen Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einzureichen. Die KV Nordrhein unterstützt dieses Vorgehen ausdrücklich und setzt sich gemeinsam mit der KBV dafür ein, die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu sichern.