Praxisinformation Letzte Änderung: 14.07.2026 14:00 Uhr
Psychotherapie: Gericht stoppt Honorarabsenkung
Solange das Hauptsacheverfahren noch nicht rechtskräftig entschieden ist, bleibt die Honorarabsenkung ausgesetzt.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die geplante Absenkung der Vergütung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten um 4,5 Prozent vorläufig gestoppt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) statt und setzte die sofortige Vollziehung des entsprechenden Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) aus.
Zweifelhafte Berechnungsgrundlage
Der EBA hatte die Kürzung im März – gegen die Stimmen der KBV – mit Wirkung zum 1. April beschlossen. Die Grundlage: eine Vergleichsrechnung, die den Umsatz einer „voll ausgelasteten" psychotherapeutischen Praxis mit dem einer typischen fachärztlichen Praxis gegenüberstellt. Genau hier sieht das Gericht erhebliche rechtliche Bedenken: Für Fachärztinnen und Fachärzte flossen Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2024 in die Rechnung ein, für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Daten aus dem Jahr 2026 – obwohl der Orientierungswert zwischen diesen beiden Jahren deutlich gestiegen ist. Das LSG wertet diese unterschiedliche Datenbasis als methodisch problematisch.
Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass der EBA kein besonderes öffentliches Interesse an einer sofortigen Umsetzung seiner Entscheidung dargelegt hat. Die bloße Absicht, die aufschiebende Wirkung einer Klage zu verhindern, genügt dem Gericht dafür nicht.
Was das für Praxen bedeutet
Solange das Hauptsacheverfahren noch nicht rechtskräftig entschieden ist, bleibt die Honorarabsenkung ausgesetzt. Wann das Gericht im Hauptsacheverfahren entscheidet, steht noch nicht fest. Die KBV wertet den Eilbeschluss als wichtigen Zwischenerfolg und blickt dem weiteren Verfahren zuversichtlich entgegen. /KBV, tagesspiegel background