Praxisinformation Letzte Änderung: 24.05.2023 14:56 Uhr

Pseudonummern für COVID-19-Impfung jetzt komplett

Seit 8. April sind COVID-19-Impfungen Teil der Regelversorgung. Durch die Vorgaben der neuen COVID-19-Vorsorgeverordnung musste die Liste der Pseudonummern zur Abrechnung der Impfungen erweitert werden. Dies ist nun erfolgt, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilt.

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© Choreograph | iStock
Rund 5000 Vertragsärzte in Nordrhein beteiligen sich mit ihren Praxen an der Corona-Schutzimpfung.

Unter anderem gibt es die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 88339 für den Impfstoff VidPrevtyn Beta. Auch wenn dieser Impfstoff nicht Teil der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist, haben gesetzlich Versicherte nach der COVID-19-Vorsorgeverordnung Anspruch auf eine Impfung mit diesem Vakzin. Voraussetzung ist, dass ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung für medizinisch erforderlich hält.

Neu: unterschiedliche Pseudoziffern für angepasste Impfstoffe

Eine weitere neue Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist, dass bei der Abrechnung unterschieden werden muss, an welche Virusvariante der Impfstoff konkret angepasst wurde. Die bisherige Systematik nach „angepasst“ und „nicht angepasst“ reicht für diese Anforderung nicht aus. Daher gibt es jetzt jeweils eine neue Pseudo-GOP für die BA.1-angepassten Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna. Die bisherigen GOP für „angepasst“ gelten für den BA.4-5-Impfstoff der beiden Hersteller weiter.

Auf welche COVID-19-Impfungen gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben und die somit von den Kassen bezahlt werden, ist seit Anfang April in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Diese basiert auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.  

Die „Verordnung zum Anspruch auf zusätzliche Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19 (COVID-19-VorsorgeV)“ erweitert den Anspruch der Versicherten auf weitere verfügbare Impfstoffe, sofern ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung für medizinisch erforderlich hält.

Übersicht der Pseudoziffern und Suffixe

Hersteller
Impfstoff
Indikation
1. Impfung
2. Impfung
3. und weitere Impfungen
BioNTech/Pfizer
angepasst BA.4-5
Allgemein
-
-
88337R
BioNTech/Pfizer
angepasst BA.4-5
Beruflich
-
-
88337X
BioNTech/Pfizer
angepasst BA.1
Allgemein
-
-
88340R
BioNTech/Pfizer
angepasst BA.1
Beruflich
-
-
88340X
BioNTech/Pfizer
nicht angepasst
Allgemein
88331A
88331B
88331R
BioNTech/Pfizer
nicht angepasst
Beruflich
88331V
88331W
88331X
Moderna
angepasst BA.4-5
Allgemein
-
-
88338R
Moderna
angepasst BA.4-5
Beruflich
-
-
88338X
Moderna
angepasst BA.1
Allgemein
-
-
88341R
Moderna
angepasst BA.1
Beruflich
-
-
88341X
Moderna
nicht angepasst
Allgemein
88332A
88332B
88332R
Moderna
nicht angepasst
Beruflich
88332V
88332W
88332X
Johnson & Johnson
Allgemein
88334A
-
88334R
Johnson & Johnson
Beruflich
88334V
-
88334X
Novavax
Allgemein
88335A
88335B
88335R
Novavax
Beruflich
88335V
88335W
88335X
Valneva
Allgemein
88336A
88336B
-
Valneva
Beruflich
88336V
88336W
-
VidPrevtyn Beta
Allgemein
-
-
88339R
VidPrevtyn Beta
Beruflich
-
-
88339X

Hinweis: Die Suffixe für die Indikation „Pflegeheimbewohner/in“ sind entfallen.