Praxisinformation Letzte Änderung: 07.03.2025 09:30 Uhr
Prüfungen vermeiden: Bei Herzinsuffizienz, Asthma und COPD auf die Kodierung achten
Die AOK Rheinland/Hamburg hat für das zweite Quartal die Prüfung von Arzneimittelverordnungen angekündigt. Hinweise zum richtigen Kodieren.

Die AOK Rheinland/Hamburg hatte bereits im vergangenen Jahr angekündigt, ab dem zweiten Quartal 2025 Arzneimittelverordnungen zu den Indikationen Herzinsuffizienz, Asthma und COPD prüfen zu wollen (vgl. KVNO-Praxisinformation vom 2. Oktober 2024). Um Risiken für eine mögliche Prüfung in diesen Indikationen zu reduzieren, möchten wir Ihnen gerne folgende allgemeine Hinweise geben:
- Achten Sie darauf, dass bei den Patientinnen und Patienten, für die die Präparate verordnet werden, eine passende, gesicherte ICD-10-Kodierung dokumentiert ist.
- Beachten Sie auch passende Vortherapien, wenn diese gemäß Zulassung der Präparate verlangt werden.
- Besonders bei den Dosier-Aerosolen und Pulver-Inhalatoren sollte die verordnete Menge zum Verordnungszeitraum passen.
Verordnung von Eplerenon, Ivabradin, Valsartan/Sacubitril (Entresto)
Bei der Verordnung von Eplerenon, Ivabradin und Valsartan/Sacubitril (Entresto) sollte die Linksherzinsuffizienz als gesicherte Diagnose kodiert werden:
- I50.12G für NYHA II (Eplerenon, Ivabradin, Valsartan/Sacubitril)
- I50.13G für NYHA III (Ivabradin, Valsartan/Sacubitril)
- I50.14G für NYHA IV (Ivabradin, Valsartan/Sacubitril)
Bei Vorliegen einer hypertensiven Herzkrankheit ist gemäß ICD-10 eine zusätzliche Schlüsselnummer aus I11.- oder I13.- zu verwenden.
Asthma bronchiale und COPD
Wenn Sie Mittel zur Behandlung von Asthma bronchiale oder COPD verordnen, so sollten Sie ebenfalls besonderes Augenmerk auf die Kodierung gesicherter Diagnosen und des Schweregrads der Erkrankung haben:
- J44.xx für chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD)
- J45.xx für Asthma bronchiale
Weitere Kodierungen für den indikationsgerechten Einsatz der Präparate sind möglich. So sind beispielsweise Salbutamol-Präparate nicht nur zur Behandlung von Asthma bronchiale zugelassen, sondern allgemeiner zur Behandlung von Atemwegserkrankungen mit Verengung der Atemwege durch Krämpfe der Bronchialmuskulatur.
Weitere Informationen zu den Prüffeldern und Indikationen haben wir in einer Verordnungsinformation (VIN) für Sie zusammengestellt