Praxisinformation Letzte Änderung: 02.07.2026 08:15 Uhr

Praxistipp: So lange sind Überweisungen gültig

Häufig kommen Patientinnen und Patienten mit einem gültigen Überweisungsschein zur Fachärztin oder zum Facharzt und erhalten dort die Auskunft, dass der Schein wegen Quartalswechsels nicht mehr gilt. Ein Irrtum,

der unnötige Bürokratie erzeugt: Denn Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Die KBV erklärt die Regelungen in einer PraxisInfo.

Eine Überweisung gilt nicht nur für das Quartal, in dem Praxen sie ausstellen – sie bleibt quartalsübergreifend gültig. Patientinnen und Patienten benötigen also keinen neuen Schein, wenn sie die Fachärztin oder den Facharzt erst im Folgequartal aufsuchen. Auch wenn Ärztinnen und Ärzte Patienten über mehrere Quartale hinweg behandeln, bleibt der ursprüngliche Schein für die gesamte Dauer wirksam. Voraussetzung ist, dass der Behandlungsauftrag dies abdeckt.

Typische Fälle aus der Praxis

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärt die Überweisungsregeln in einer Broschüre übersichtlich und veranschaulicht sie mit praktischen Beispielen. Beginnt die Therapie im Quartal, nachdem die Praxis den Schein ausgestellt hat, reicht dieser völlig aus. Startet die Behandlung zwar im Ausstellungsquartal, zieht sich aber über den Quartalswechsel hinweg, gilt dasselbe: Der ursprüngliche Schein trägt die gesamte Behandlung.

Bei bestimmten hochspezialisierten Fachrichtungen ist eine Überweisung Pflicht – etwa in der Radiologie, Nuklearmedizin, Pathologie oder Transfusionsmedizin. Eilt ein Termin, tragen Praxen einen Dringlichkeitscode auf dem Schein ein. Mit diesem Code buchen Patientinnen und Patienten ihren Termin über die Terminservicestelle – unter 116 117 oder auf www.116117.de.

Hinweise zum Nachlesen

Die KBV-Praxisinformation „Überweisungen: Hinweise zur Gültigkeit“ fasst alle Regeln kompakt zusammen und hilft dabei, typische Fragen im Alltag direkt zu klären.