Impfung Praxisinformation Letzte Änderung: 29.01.2025 13:45 Uhr
Praxen können Impfstoffe für Grippesaison 2025/2026 ab sofort bestellen
Die aktuelle Grippe- und Erkältungssaison ist zwar gerade in vollem Gange – dennoch sollten Praxen auch den Blick bereits auf die nächste Influenza-Saison 2025/2026 richten.
Denn ab sofort und bis etwa Ende März können sie Grippeimpfstoffe vorbestellen. Es werden dafür erneut mehrere Vakzine angeboten.
Für die kommende Impfsaison empfiehlt die STIKO nur noch trivalente Impfstoffe. Das Team der KVNO-Pharmakotherapieberatung rät dazu, bei der Auswahl auf die Wirtschaftlichkeit und die Pluralität des Marktes im Hinblick auf die Lieferfähigkeit zu achten. Die Impfstoffe können produktneutral zum Beispiel als „Grippeimpfstoff 2025/2026 mit oder ohne Kanüle“ oder „Hochdosis-Grippeimpfstoff 2025/2026“ oder „Adjuvantierter Impfstoff 2025/2026“als Sprechstundenbedarf (SSB) vorbestellt werden. Bei produktneutraler Bestellung des (nicht hochdosierten bzw. adjuvantierten) Grippeimpfstoffes liefert die Apotheke dann einen der drei preisgünstigsten Grippeimpfstoffe. Dabei sollten bis zu 100 Prozent des Bedarfs der Vorsaison bestellt werden. Eine „angemessene Überschreitung“ der bestellten Impfstoffmenge im Vergleich zu den letztlich verimpften Dosen gilt nach den Regelungen des SGB V als wirtschaftlich.
Bestellung unter Handelsnamen
Eine Bestellung unter dem Handelsnamen ist für alle Grippeimpfstoffe ebenfalls möglich, wenn ein bestimmter Impfstoff verwendet werden soll. Bei Verwendung eines Impfstoffs für Kinder ab sechs Monaten, sollte die Altersangabe auf dem Rezept vermerkt werden, damit die Apotheke den Impfstoff entsprechend seiner Zulassung auswählen kann. Pro Verordnungsblatt sollten bis zu maximal 70 Dosen bestellt werden, um eine zeitnahe und mengengerechte Belieferung zu ermöglichen. Wenn mehr als 70 Dosen vorbestellt werden, sollten die Dosen auf mehrere Rezepte verteilt werden.
Welche Impfstoffe für die kommende Influenza-Saison zur Verfügung stehen und was sonst noch beachtet werden sollte, können Sie in unserer aktuellen VerordnungsInfo Nordrhein (VIN) nachlesen.
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