Praxisinformation Letzte Änderung: 09.09.2026 07:45 Uhr
Papieranträge in der Qualitätssicherung werden kostenpflichtig
Ab 1. Oktober 2026 fallen für Papieranträge genehmigungspflichtiger Leistungen der Qualitätssicherung Gebühren an. Wer das Digitale Antragsmanagement nutzt, spart Zeit und Kosten.
Auf Beschluss der Vertreterversammlung sieht die KV Nordrhein für Papieranträge künftig eine Gebühr vor. Die erste Stufe gilt ab dem 1. Oktober 2026 für Anträge auf Genehmigung qualitätssicherungspflichtiger Leistungen – darunter radiologische Leistungen, Disease-Management-Programme (DMP), Psychotherapiegenehmigungen und Genehmigungen für ambulantes Operieren. Die Gebühr gilt auch für Anträge, die per E-Mail eingehen. Sie beträgt 40 Euro je Antrag. Ab dem 1. Januar 2027 kommen weitere Antragsarten hinzu.
Neu: Auch Bevollmächtigte können digital einreichen
Neben der Verwaltungsassistenz können jetzt auch bevollmächtigte Personen – etwa Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – Anträge über das Digitale Antragsmanagement (DAM) der KV Nordrhein stellen. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung im KVNO-Portal. Anschließend können sie Anträge im Auftrag der jeweiligen Praxis einreichen und das Verfahren digital begleiten.
Digital stellen – kostenlos und schneller
Das DAM bündelt den gesamten Prozess – von der Antragstellung über die Kommunikation bis zum Bescheid – digital an einem Ort. Weit über 100 Antragsarten stehen online bereit, von Praxisverlegungen über Anstellungsanträge bis hin zu Genehmigungen. Digitale Anträge bieten viele Vorteile: Der Bearbeitungsstand ist jederzeit einsehbar, Rückfragen lassen sich direkt im Chat klären. Die Bearbeitungsdauer ist im DAM um rund 60 Prozent kürzer als bei Anträgen, die auf Papier oder per E-Mail eingehen.
Weitere Informationen und alle verfügbaren Antragsarten finden Sie unter kvno.de/genehmigungen.