Praxisinformation Letzte Änderung: 01.10.2026 08:05 Uhr
Orientierungswert 2027 steigt um 2,2 Prozent
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich über die Vergütung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen im kommenden Jahr geeinigt.
KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Anhebung des Orientierungswertes (OW) zum 1. Januar 2027 auf 13,0207 Cent (aktuell: 12,7404 Cent) geeinigt. Der jährlich festgesetzte OW bestimmt maßgeblich die Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen. Diese steigen durch die Erhöhung im kommenden Jahr um 2,2 Prozent.
Im Zuge der Finanzierungsverhandlungen wurden außerdem regionale Veränderungsraten der Morbidität und Demografie berechnet und vom Bewertungsausschuss für jeden KV-Bezirk empfohlen. Sie sind Indikatoren dafür, wie sich der Bedarf an medizinischen Leistungen im Folgejahr entwickeln könnte. Die Raten sind neben der OW-Steigerung für die Festlegung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) relevant, über die ab Herbst regional verhandelt wird.
Für Nordrhein empfiehlt der Bewertungsausschuss die Anhebung der Demografierate in 2027 um 0,03 Prozent, die diagnosebezogene Veränderungsrate soll um 0,65 Prozent steigen. Zuletzt waren beide Werte in allen KV-Regionen negativ. Neben einer Verjüngung der Bevölkerung durch Zuwanderung und Geburten in Deutschland wirkte sich auch der Rückgang von Atemwegserkrankungen negativ auf die Raten aus. Dieser Trend hat sich so nicht fortgesetzt.
„Wir sind an die äußerste Grenze des Machbaren gegangen. Das ist wahrlich kein Jubelergebnis, aber die Tatsache, dass wir uns geeinigt haben, zeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung die letzte rationale Konstante darstellt. Die Alternative wäre ein Schiedsspruch mit einem nicht vorhersehbaren Ergebnis gewesen“, bewertete der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, den Ausgang der Finanzierungsverhandlungen.
Änderungen durch das Spargesetz
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat sich an den gesetzlichen Vorgaben zur Methodik der Anpassung des Orientierungswertes nichts geändert. Neu ist die Vorgabe, dass die Preise der Leistungen nicht stärker steigen als die durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je Krankenkassenmitglied (Grundlohnrate). Dabei wird die Veränderung der Grundlohnrate für die Jahre 2027, 2028 und 2029 jeweils um einen Prozentpunkt abgesenkt. Für 2027 hat das Bundesministerium für Gesundheit die Obergrenze mit 3,42 Prozent ausgewiesen.
Interessant zu wissen: Auch in der Vergangenheit lag die OW-Anpassung in der Regel unterhalb der Grundlohnrate.
Zur Systematik der Finanzierungsverhandlungen
Anders als bei Tarifverhandlungen von Gewerkschaften und Arbeitgebern ist das Verfahren für die OW-Anpassung gesetzlich vorgegeben. So ist die Entwicklung der relevanten Investitions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere der Ertrag des Arztes sowie die Personalkosten und Kosten für Energie, Miete und Investitionen.
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