Letzte Änderung: 09.02.2023 13:23 Uhr
Hausarztvermittlungsfall: Nützliche Hinweise und Erklärvideos der KVNO
Seit 1. Januar 2023 können Hausärztinnen/Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärztinnen/-ärzte höhere Zuschläge auf die Versichertenpauschale geltend machen, wenn sie für ihre Patientinnen und Patienten direkt Termine zur (Weiter-)Behandlung in einer fachärztlichen/psychotherapeutischen Praxis organisieren.

Voraussetzung ist das dringende medizinische Erfordernis eines entsprechenden Termins. Der Zuschlag für diese rasche Vermittlung beträgt gut 15 Euro.
Erklärvideos für Ärztinnen, Ärzte und MFA
Die KVNO hat rund um den „Hausarztvermittlungsfall“ und die weiteren neu definierten TSS-Vermittlungsfälle zwei Erklärvideos produziert, die über Youtube abrufbar sind. Im ersten Video ordnen die beiden Vorstände der KVNO, Dr. med. Frank Bergmann und Dr. med. Carsten König, sowie der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. med. Jens Wasserberg, die Neuregelung der Terminvermittlung – insbesondere den Hausarztvermittlungsfall – u.a. im Kontext der aktuellen politischen Diskussion (Wegfall der Neupatientenregelung) ein.
Der Bereichsleiter „Honorarabrechnung“ der KVNO erläutert, wie der Hausarztvermittlungsfall, die TSS-Fälle und die Offene Sprechstunde seit 1.1.2023 künftig geregelt sind und gibt Hinweise zur Abrechnung.
Ein weiteres Erklärvideo erläutert die wichtigsten Funktionen des e-Terminservices (eTS) und zeigt in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung auf, wie Praxen Termine über das KVNO-Portal im eTS – auch im Rahmen des Hausarztvermittlungsfalls – einstellen und pflegen können.
Über die Neuregelung der Terminvermittlungs-Zuschläge informieren wir ausführlich auch in der nächsten Ausgabe unseres Mitgliedermagazins KVNOaktuell, die am 16. Februar an die Praxen ausgeliefert wird und bereits jetzt online verfügbar ist.