Praxisinformation Letzte Änderung: 21.07.2025 13:06 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Neuorganisation des Fahrdienstes zum 1. Januar 2026

Die Hausbesuche im Bereitschaftsdienst übernehmen künftig Kooperationsärztinnen und -ärzte. Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen.

Zum 1. Januar 2026 ist unter der Organisation der Gesundheitsmanagementgesellschaft (GMG) ein neues Modell zur Durchführung ärztlicher Hausbesuche im Bereitschaftsdienst mit rund 500 Kooperationsärztinnen und -ärzten vorgesehen. Ziel des Modells ist die nachhaltige Sicherstellung der Versorgung im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Durch klar definierte Abläufe und besser planbare Dienste wird die Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten erleichtert und gleichzeitig die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten erhöht.

Aufgabe der Kooperationsärztinnen und -ärzte

Das neue Konzept sieht vor, dass Kooperationsärztinnen und -ärzte Hausbesuche im sogenannten Fahrdienst durchführen. Die Organisation der Einsätze erfolgt dann über die GMG. Die Dienstplanung ist flexibel und digital unterstützt, die Teilnahme freiwillig im Rahmen einzelner Dienste.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Auswahl soll über ein Antragsverfahren erfolgen. Teilnahmeberechtigt sind gemäß Notdienstordnung sowohl Mitglieder der KV Nordrhein als auch externe Ärztinnen und Ärzte mit:

  • Fachliche Qualifikation:
    • Besitz der Approbation gemäß § 3 Bundesärzteordnung
    • Facharztstatus oder drei Jahre praktische Tätigkeit in der unmittelbaren Patientenversorgung als Arzt unter Aufsicht eines zur Weiterbildung befugten Arztes
    • Ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
    • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Fortbildungsnachweise:
    • Nachweis des Kurses „Arzt im Rettungsdienst“ oder „Fit für den Notfalldienst“
  • Gesundheitliche und Körperliche Eignung:
    • Körperliche und geistige Fitness für den Einsatz im Notfalldienst
  • Bereitschaft:
    • Offenheit für Nacht-, Wochenende- und Feiertagsarbeit
  • Nutzung des Self-Service der KVNO-Dienstplanung:

Vorteile für teilnehmende Ärztinnen und Ärzte

  • Flexible Dienstplanung: Dienstzeiten und Einsatzhäufigkeit können individuell über ein digitales System geplant werden.
  • Keine Fahrtbelastung: Fahrzeuge und Fahrpersonal werden bereitgestellt. Das heißt: entspannt zum Hausbesuch ohne Parkplatzsuche.
  • Attraktive Vergütung: Als Zielvergütung werden 1.200 Euro pro 12-Stunden-Dienst (Auszahlung pro Dienst) angestrebt – dadurch keine wirtschaftlichen Risiken
  • Organisatorische Unterstützung: Entlastung durch ein zentrales Koordinationsteam

Interessiert?

Wir freuen uns, wenn Sie am neugestalteten Fahrdienst als Kooperationsärztin oder -arzt teilnehmen wollen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen (z. B. zu Voraussetzungen, Gebieten und Vertragsdetails) finden Sie auf unserer Homepage:

Senden Sie den ausgefüllten Antrag bitte postalisch an die GMG. Eine Online-Registrierung oder digitale Einsendung ist nicht vorgesehen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Bewerberinnen und Bewerber einen unterzeichneten Vertrag zurück.

Fragen?

Bei Rückfragen hilft das Serviceteam gerne weiter:
Telefon: 0221 7763-4444
E-Mail: service@kvno.de