Arzneimittel Verordnung Praxisinformation Letzte Änderung: 27.11.2025 08:06 Uhr Lesezeit: 2 Minuten
Neues Alzheimer-Medikament nur von bestimmten Fachärzten verordnungsfähig
Ausschließlich Fachärztinnen und -ärzte für Neurologie und für Psychiatrie und Psychotherapie dürfen die Therapie mit Leqembi (Lecanemab) einleiten und überwachen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnungsfähigkeit des Medikaments Leqembi zur Behandlung der Alzheimer-Erkrankung konkretisiert: Ausschließlich Fachärztinnen und -ärzte für Neurologie und für Psychiatrie und Psychotherapie dürfen demnach die Therapie einleiten und überwachen.
Das Medikament mit dem Wirkstoff Lecanemab ist seit 1. September in Deutschland verfügbar und zur Behandlung leichter kognitiver Beeinträchtigungen oder beginnender Alzheimer-Demenz zugelassen. Es ist der erste in der Europäischen Union zugelassene Antikörper, der direkt auf die Proteinablagerungen im Gehirn abzielt und damit das Fortschreiten der Alzheimer-Erkrankung verlangsamen kann. Eine Verbesserung der Erkrankung oder Heilung ist damit allerdings nicht möglich.
Besondere Anforderungen an die Behandlung mit Lecanemab
Fachärztinnen und -ärzte für Neurologie oder für Psychiatrie und Psychotherapie, die Leqembi verordnen wollen, müssen in der Behandlung von Alzheimer-Erkrankungen erfahren sein und Möglichkeiten zur zeitnahen Durchführung einer MRT-Diagnostik haben. Die Vorgaben der Fachinformation sowie die darin genannten Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Zudem ist für die Weiterverordnung alle sechs Monate eine Prüfung vorgesehen, um einen Übergang in eine mittelschwere Alzheimer-Krankheit zu verhindern. Art, Dauer und Ergebnis der Kontrolluntersuchung sind zu dokumentieren.
Die Behandlung erfordert eine frühzeitige Diagnose: Es kommen nur Patientinnen und Patienten infrage, die sich im frühen Stadium der Erkrankung befinden und bislang nur geringe Einbußen ihrer geistigen Leistungsfähigkeit haben. Auch dürfen beispielsweise Antikoagulanzien nicht gleichzeitig eingenommen werden. Des Weiteren müssen die Proteinablagerungen – die sogenannten Amyloid-beta-Ablagerungen – durch eine Lumbalpunktion oder ein Amyloid-PET nachgewiesen werden und ein Gentest durchgeführt werden.
Leqembi wird als Infusion alle zwei Wochen verabreicht. Vor und während der Behandlung sind MRT-Untersuchungen notwendig, um mögliche Nebenwirkungen wie Hirnschwellungen oder Blutungen frühzeitig zu erkennen.
Ministerium prüft Beschluss
Das Bundesgesundheitsministerium prüft den Beschluss des G-BA innerhalb von zwei Monaten. Bei Nichtbeanstandung tritt die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. \KBV