Vertrag Praxisinformation Letzte Änderung: 14.08.2024 09:00 Uhr

Neuer Vertrag „Mädchensprechstunde M1“: Einschreibung ab 1. August möglich

Für Mädchen und junge Frauen zwischen zwölf und 17 Jahren gibt es ein neues Versorgungsangebot: Der Vertrag zur „Mädchensprechstunde M1“ startet zum 1. Oktober, interessierte Frauenärztinnen und Frauenärzte können sich ab sofort bei der KV Nordrhein einschreiben.

data-gallery-buttons="["zoom","fullScreen","download","close"]"
© DragonImages | AdobeStock

Mit der „Mädchensprechstunde M1“ startet ein neues Versorgungsangebot für Mädchen und junge Frauen zwischen zwölf und 17 Jahren, die bei einer der teilnehmenden Betriebskrankenkassen versichert sind. Gynäkologische Praxen können sich ab August bei der KV Nordrhein in den Selektivvertrag einschreiben. Für Versicherte ist die Einschreibung ab 1. Oktober möglich.

Mit dem Vertrag sollen junge Mädchen frühzeitig an die frauenärztliche Versorgung herangeführt werden. Gegenstand des Vertrags ist der erste Besuch von zwölf bis 17-jährigen Mädchen bzw. jungen Frauen in einer Frauenarztpraxis, verbunden mit gynäkologischer Beratung und geschlechtsspezifischer Gesundheitsprävention. Ein wesentlicher Bestandteil und gleichzeitig die Basis für das Beratungsgespräch ist ein Fragebogen, der speziell für den Vertrag entwickelt wurde und wichtige Aspekte der Themen Zyklus, Geschlechtsentwicklung sowie sexuelle Gesundheit abdeckt. Hinzu kommt eine körperliche Untersuchung zur Beurteilung der Pubertätsentwicklung.

Wichtig: Die Untersuchung ist fakultativ. Auch eine Impfberatung, insbesondere zu Impfungen gegen sexuell übertragbare Krankheiten durch Humane Papillomviren (HPV) und das Hepatitis B-Virus, gehört zum Versorgungskonzept.

Die Leistungen werden wie folgt extrabudgetär vergütet:

SNR Leistungen Honorar
81330 Aufklärung, Beratung und Einschreibung 10,00 Euro
81331 Auswertung des M1-Fragebogens und fakultative Durchführung einer körperlichen Untersuchung 82,00 Euro
81332 Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen 10,00 Euro

 

Zur Teilnahme an diesem Vertrag berechtigt sind alle Fachärztinnen und Fachärzte der Fachrichtung Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen Ärztinnen und Ärzte vor Abrechnung ihre Teilnahme an dem Vertrag bei der KV Nordrhein erklären.

Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der teilnehmenden Betriebskrankenkassen ab dem zwölften Geburtstag bis vor dem 18. Geburtstag. Die Einschreibung erfolgt durch die teilnehmende Frauenärztin bzw. den teilnehmenden Frauenarzt. Eine Liste der teilnehmenden Betriebskrankenkassen findet sich auf der Homepage der KV Nordrhein. Der Vertrag startet in Nordrhein zum 1. Oktober 2024. Ab diesem Zeitpunkt können Praxen Versicherte einschreiben und Leistungen über den Vertrag abrechnen.

Interessierte Gynäkologinnen und Gynäkologen können ab sofort ihre ärztliche Teilnahmeerklärung an diesem Vertrag über das digitale Antragsmanagement (DAM) im KVNO-Portal online abgeben, damit sie zum 1. Oktober 2024 starten können. Beachten Sie bitte, dass für die Online-Beantragung eine Registrierung im KVNO-Portal erforderlich ist.