Vertrag Praxisinformation Letzte Änderung: 06.01.2026 08:18 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

Neuer Vertrag: besondere Versorgung von Versicherten mit chronisch-viraler Hepatitis (Hepatitis B, C und D)

Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg.

data-gallery-buttons="["zoom","fullScreen","download","close"]"
© SciePro/AdobeStock

In Abstimmung mit dem Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng), der Deutschen Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin e. V (dagnä), der AOK Rheinland/Hamburg hat die KV Nordrhein einen neuen Vertrag zur besonderen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Hepatitis B, C und D geschlossen.

Der Vertrag verfolgt drei zentrale Ziele: Erstens sollen Krankheits- und Folgekosten durch die gezielte Förderung von Prävention reduziert werden. Zweitens wird die Hepatitis-assoziierte Krankheitslast durch frühzeitige Diagnostik und eine leitliniengerechte Therapie gesenkt. Drittens trägt ein strukturiertes Follow-up dazu bei, die Transmissionsrate von Hepatitis zu verringern und damit die Versorgung langfristig zu verbessern.

Wesentliche Neuerungen im Vergleich mit dem vorherigen Hepatitis C-Strukturvertrag

Das inhaltliche Spektrum wird von Hepatitis C auf Hepatitis B und D sowie auf assoziierte Folgeerkrankungen erweitert. Zudem ist eine Vergütung für den FibroScan vorgesehen, der zuvor ausschließlich als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) abgerechnet werden konnte. Ergänzend kommt ein Zuschuss zur Ernährungsberatung für Patientinnen und Patienten hinzu.

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmen können in Nordrhein zugelassene, angestellte oder ermächtigte Ärztinnen und Ärzte folgender Arztgruppen:

  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin oder
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie oder
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie oder
  • Teilnahme an der QS-Vereinbarung HIV/Aids oder
  • Zusatzbezeichnung „Infektiologie" (LÄK oder DGI) oder
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie oder
  • Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung" (BÄK)

Weitere Voraussetzungen

  • Betreuung von mehr als 25 Hepatitis-Patientinnen und Patienten pro Kalenderjahr in den vergangenen zwei Jahren
  • Nachweis der selbständigen Therapie bei mindestens zehn Patientinnen und Patienten pro Kalenderjahr
  • Nachweis von 20 CME-Punkten im Bereich Infektiologie/Hepatologie innerhalb der letzten zwei Jahre

Apparative Anforderungen

  • Ultraschall-System für Abdomensonographie (oder Kooperation)
  • Elastographie (FibroScan/ARFI) einschließlich Dokumentation (oder Kooperation)
  • Aszites-Punktionen und Ösophagogastroduodenoskopien (oder Kooperation)

Fortbildungspflicht und teilnehmende Versicherte

Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, jährlich zehn CME-Fortbildungspunkte im Bereich Hepatitis nachzuweisen.

Am Vertrag können Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg teilnehmen, die an einer chronischen Virushepatitis B, C oder D oder an damit assoziierten Folgeerkrankungen (kompensierte/dekompensierte Leberzirrhose, hepatozelluläres Karzinom) erkrankt sind.

Vergütung

Leistung Symbolnummer Vergütung

Betreuungspauschale für Patientinnen und Patienten mit chronischer Hepatitis (B, C, D) inkl. Nachsorge bei fort. Fibrose

(je Quartal)
91700 50 EUR

FibroScan/ARFI

(gem. Leitlinie bei Erstvorstellung und einmal pro Behandlungsjahr)
91701 45 EUR

Zweitmeinungsverfahren einschließlich Gutachtenerstellung

(einmal je Krankheitsfall)

91702 35 EUR

Die im Vertrag vereinbarten Leistungen werden extrabudgetär neben der Regelversorgung vergütet.

Wenn Sie an einer Teilnahme an dem Vertrag interessiert sind, stellen Sie Ihren Antrag bitte vorrangig elektronisch über das Digitale Antragsmanagement unter https://www.kvnoportal.de/antraege/.