Praxisinformation Letzte Änderung: 01.04.2026 08:55 Uhr
Neue Gebühr für papiergebundene Anträge
Fast alle Antragsformulare der KV Nordrhein lassen sich mittlerweile online bearbeiten. Wegen des erhöhten Aufwands wird die Bearbeitung von bestimmten papiergebundenen Anträgen ab Oktober 2026 bzw. Januar 2027 gebührenpflichtig.
Die KV Nordrhein hat die Antragstellung in den vergangenen zwei Jahren sukzessive digitalisiert. Aktuell sind rund 120 Antragsformulare – über 90 Prozent aller Anträge – online über das KVNO-Portal verfügbar. Die digitale Antragstellung ermöglicht schnellere, effizientere und weniger fehleranfällige Abläufe.
Die Bearbeitung von Papieranträgen verursacht dagegen einen höheren Verwaltungsaufwand. Das bedeutet: mehr Personal- und Sachkosten und längere Bearbeitungszeiten.
Die KV Nordrhein führt daher per Beschluss der jüngsten Vertreterversammlung zum 1. Oktober 2026 und zum 1. Januar 2027 jeweils eine Gebühr von 40 Euro für bestimmte papiergebundene Anträge ein. Ziel ist es, die Digitalisierung voranzutreiben, den Mitgliederservice durch kürzere Bearbeitungszeiten zu verbessern und den Verwaltungskostensatz langfristig stabil zu halten.
Ab 1. Oktober 2026 kostenpflichtige papiergebundene Anträge:
- Qualitätssicherungsgenehmigungen nach den Paragrafen 73b SGB V, 115b SGB V, 135 Abs. 1 SGB V, 135 Abs. 2 SGB V, 135b SGB V, 137f SGB V und 140a SGB V, ausgenommen Antragsverfahren, bei denen die KV Nordrhein als Dienstleister tätig ist
- Genehmigung von Zweigpraxen gemäß Paragraf 24 Abs. 3 Ärzte-ZV und für ausgelagerte Praxisstätten gemäß 24 Abs. 5 Ärzte-ZV in Verbindung mit Paragraf 15a Abs. 2 BMV-Ä
- Genehmigung von Vertretern und Assistenten gemäß Paragraf 32 Ärzte-ZV
Ab 1. Januar 2027 kostenpflichtige papiergebundene Anträge:
- Beschäftigung und Förderung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung gemäß Paragraf 75a SGB V in Verbindung mit Paragraf 32 Ärzte-ZV
- Fördermaßnahmen aus dem Strukturfonds nach Paragraf 105 Abs. 1a SGB V gemäß der Sicherstellungsrichtlinie der KV Nordrhein
Die KV Nordrhein passt ihre Gebührenordnung entsprechend an.