Praxisinformation Letzte Änderung: 02.07.2026 08:25 Uhr

Neue EBM-Zuschläge als Übergangslösung für Hybrid-DRG – KVNO unterstützt bei Abrechnung

Die bereits beschlossenen EBM-Zuschläge für ambulante Operationen bei Kindern und Jugendlichen als Übergangsregelung bis zur Vergütung über Hybrid-DRG sind auf beidseitige urologische und gynäkologische Eingriffe erweitert worden. Die KV Nordrhein setzt die Zuschläge bei der Abrechnung automatisch zu.

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© KBV|iStockphoto|Prykhodov

Rückwirkend zum 16. April 2026 können ambulante Operationen einschließlich Anästhesie bei Kindern und Jugendlichen bis Ende des Jahres mit Zuschlägen in Höhe von 60 Prozent über den EBM abgerechnet werden. Dabei handelt es sich um eine Übergangslösung für das Jahr 2026.

Ab 2027 werden diese Leistungen regulär in die Weiterentwicklung der Hybrid-DRG einbezogen (vgl. auch KVNO-Praxisinformation vom 8. Juni 2026). Jetzt ist die Übergangsregelung erweitert worden. Sie gilt auch für beidseitige urologische und gynäkologische Eingriffe. Für die Zuschläge wurden zwei Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Abschnitt 31.8 EBM aufgenommen: die GOP 31998 (4.481 Punkte / 570,90 Euro) als Zuschlag zur GOP 31275 (Urologischer Eingriff der Kategorie Q5) und die GOP 31999 (4.255 Punkte / 542,10 Euro) als Zuschlag zur GOP 31306 (Gynäkologischer Eingriff der Kategorie S6).

Damit können nun auch Zuschläge für beidseitige Eingriffe berechnet werden, die im Anhang 2 gesondert bewertet sind und nicht unter die Simultaneingriffsregelung fallen. Auch diese Zuschläge können rückwirkend ab 16. April berechnet werden.

Der Bewertungsausschuss stellt in der neuen Präambel 31.8.1 zudem klar, dass alle neuen Zuschläge nach den GOP 31950 bis 31999 im Zusammenhang mit Simultaneingriffen jeweils nur einmal als Zuschlag zum Haupteingriff berechnungsfähig sind. 

KV Nordrhein setzt Zuschläge automatisch zu

Die KV Nordrhein unterstützt Sie dabei, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten: Wir setzen diese Zuschläge automatisch für Ihre Praxis zu.

Damit Sie die zugesetzten Zuschläge transparent nachvollziehen können, weisen wir die Beträge in Ihren quartalsweisen Abrechnungsunterlagen im KVNO-Portal gesondert aus. So behalten Sie den genauen Überblick über Ihre Honorare im Bereich der Hybrid-DRG. Diese detaillierte Aufstellung können Sie zudem als Grundlage für die Honorarverteilung an beteiligte Anästhesistinnen und Anästhesisten nutzen.

Bei Fragen zu den neuen Zuschlägen oder zur Abrechnung steht Ihnen unser Abrechnungssupport unter +49 211 5970 79000 bzw. support.arztabrechnung@kvno.de gerne beratend zur Seite.