Praxisinformation Letzte Änderung: 09.07.2026 06:50 Uhr

Neue EBM-Ziffern für DiGA „Axia“ und Hinweise zur elektronischen Verordnung

Mit den neuen Leistungen wird der ärztliche Aufwand für die Verlaufskontrolle, Individualisierung und Auswertung vergütet. Das Bundesgesundheitsministerium weist außerdem darauf hin, dass Patientinnen und Patienten immer ein Patientenausdruck der DiGA-Verordnung mitgegeben werden soll, wenn diese keine eRezept-App nutzen.

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© MQ Illustrations|AdobeStock

Für den Einsatz der digitalen Gesundheitsanwendung „Axia“ sind zum 1. Juli zwei neue Leistungen in den EBM aufgenommen worden. Darüber hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert.

Die Anwendung unterstützt die Therapie von Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren mit axialer Spondyloarthritis (Morbus Bechterew) durch leitliniengerechte Bewegungsübungen und edukative Inhalte. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die App nach dem Nachweis positiver Versorgungseffekte in einer Studie dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen.

Mit den neuen Leistungen wird der ärztliche Aufwand für die Verlaufskontrolle, Individualisierung und Auswertung vergütet, der bei der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) entsteht. Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt, Rheumatologen, Orthopäden sowie Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin können dafür seit 1. Juli die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01483 abrechnen. Kinderärztinnen und Kinderärzte können diese GOP ebenfalls abrechnen, wenn sie Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren mit Morbus Bechterew behandeln. Für Schmerztherapeutinnen und Schmerztherapeuten steht die neue GOP 30782 bereit. Beide GOP sind mit 8,15 Euro (64 Punkte) bewertet. Praxen können die Leistungen einmal je Quartal, jedoch höchstens zweimal im Jahr abrechnen. Die Vergütung erfolgt zunächst für zwei Jahre extrabudgetär.

Elektronische DiGA-Verordnung: Patientenausdruck bleibt wichtig

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können DiGA seit Jahresbeginn freiwillig elektronisch verordnen, sofern das eigene Praxisverwaltungssystem (PVS) dies unterstützt. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass Praxen den Patientinnen und Patienten immer einen Patientenausdruck mitgeben sollten, wenn diese keine eRezept-App nutzen. Ohne diese App benötigen Patientinnen und Patienten den Ausdruck, um die Verordnung bei ihrer Krankenkasse einzureichen.

Verordnende Praxen sollten daher aktiv nachfragen, ob Patientinnen und Patienten bereits eine eRezept-App verwenden oder den Ausdruck benötigen. Der Ausdruck mit Informationen zu den verschiedenen Einlösewegen wurde jetzt neugestaltet. Er trägt den Titel „Ausdruck zur Einlösung Ihrer Verordnung: Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)“. Die PVS-Hersteller liefern die überarbeitete Version des Ausdrucks mit den Software-Updates zum dritten Quartal 2026 aus. Praxen können ihre Software so konfigurieren, dass sie den Ausdruck automatisch erstellt. Voraussetzung hierfür ist das entsprechende PVS-Modul für die elektronische DiGA-Verordnung.

Die KBV informiert auf ihrer Themenseite zu digitalen Gesundheitsanwendungen und stellt den Ablauf der elektronischen Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen in einer PraxisInfo vor.