Impfung Praxisinformation Letzte Änderung: 20.09.2024 08:05 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Mpox-Impfung: Abrechnung jetzt möglich

Die regionale Impfvereinbarung mit den nordrheinischen Krankenssen ist um die Mpox-Impfung ergänzt worden.

Aufgrund eines Anstiegs von Mpox (Affenpocken)  in mehreren afrikanischen Staaten, der von Mpox-Viren der Klade I ausgelöst wird, hat die WHO am 14.8.2024 eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite für Mpox erklärt. Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten stuft das Risiko der Variante Ib für die Bevölkerung in Europa derzeit insgesamt als "gering" ein. In Deutschland wurden laut Robert Koch-Institut (RKI) noch keine Mpox-Fälle durch Klade I nachgewiesen. Das Institut geht aktuell nicht von einer erhöhten Gefährdung durch Klade-I-Viren in Deutschland aus.

Allerdings waren im Mai 2022 erstmals Fälle von Mpox Klade IIb in Deutschland identifiziert worden. Bislang wurden rund 3.800 Fälle an das RKI übermittelt – fast alle im Jahr 2022. Seit Sommer 2023 werden kontinuierlich Fallzahlen auf niedrigem Niveau (im ein- bis niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat) gemeldet. Eine Gefährdung durch diesen Erreger für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland schätzt das RKI derzeit als gering ein.

Wer sollte sich schützen?

Die STIKO empfiehlt die Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Bavaria Nordic – allerdings aktuell nur für bestimmte Personengruppen:

  • als Postexpositionsprophylaxe (PEP) von asymptomatischen Personen ab 18 Jahren – u. a. nach engen körperlichen Kontakten über nicht intakte Haut oder über Schleimhäute (z. B. nach sexuellen Kontakten), nach engem Kontakt ohne ausreichende persönliche Schutzausrüstung zu einer Person mit einer bestätigten Mpox-Erkrankung in der medizinischen Versorgung, für Personal in Laboratorien mit akzidentiell ungeschütztem Kontakt zu Laborproben, die nichtinaktiviertes Mpox-Material enthalten.
  • als Indikationsimpfung von Personen mit einem erhöhten Expositions- und Infektionsrisiko – hierzu zählen Männer ab 18 Jahren, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln, sowie Personal in Speziallaboratorien, das gezielte Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben ausübt, die Orthopockenmaterial enthalten.

Das RKI empfiehlt für die Grundimmunisierung von Personen, die bislang keine Pockenimpfung erhalten haben, die Gabe von zwei Impfstoffdosen Imvanex im Abstand von mindestens 28 Tagen (1 Impfstoffdosis je 0,5ml). Bei Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft worden sind, reicht eine einmalige Impfstoffgabe aus. Die Impfung sollte auch bei Personen mit Immundefizienz erfolgen. Immungeschwächte Personen, die zuvor bereits gegen Pocken geimpft wurden, sollen zwei Auffrischimpfungen erhalten. Die 2. Auffrischungsimpfung darf dabei nicht früher als 28 Tage nach der 1. Impfstoffdosis erfolgen.

Abrechnung der Impfung und Impfstoffbezug

Die KV Nordrhein hat sich mit den nordrheinischen Krankenkassen über die Anpassung der regionalen Impfvereinbarung verständigt. Die Vergütung für eine Mpox-Impfung beträgt demnach 9,62 Euro mit Steigerung um den OPW zum 1. Januar 2025. Der Impfstoffbezug erfolgt über den SSB. Zudem sehen die Krankenkassen von einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ab, soweit der Mpox-Impfstoff bereits vor der aktuellen Anpassung der Impfvereinbarung über den SSB bezogen wurde.

Die Abrechnung der Impfung ist rückwirkend ab dem 13.09.2024 möglich. Aufgrund der Einigung zur unmittelbaren Abrechnung sind die Symbolnummern für Q3/2024 noch nicht in den PVS-Systemen der Praxen hinterlegt. Wir bitten Sie deshalb, Mpox-Impfungen im dritten Quartal 2024 selbst in Ihrem PVS-System anzulegen.

Tabelle
© KV Nordrhein

Informationen für Ärztinnen und Ärzte zu Verdachtsabklärung und Maßnahmen hat das RKI in einem übersichtlichen Flussschema zusammengefasst:

Mpox: Verdachtserklärung und Maßnahmen