Praxisinformation Letzte Änderung: 30.07.2025 07:55 Uhr
Meningokokken B: Satzungsimpfungs-Vereinbarung mit der BARMER
Anspruchsberechtigt sind auch weiterhin alle Versicherte der BARMER im Alter von 5 bis 17 Jahren.
Seit dem 18. Januar 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Meningokokken-B-Impfung als Standardimpfung für Kinder ab zwei Monaten. Nachholimpfungen sind bis zum Alter von vier Jahren möglich.
Zum 1. Juni 2025 ist die Meningokokken-B-Impfung für Kinder von null bis vier Jahren in die nordrheinische Impfvereinbarung aufgenommen worden (vgl. KVNO-Praxisinformation vom 26. Mai 2025). Im Zuge dessen wurde nun auch die separate Satzungsimpfungsvereinbarung mit der BARMER angepasst.
Anspruchsberechtigt sind auch weiterhin Versicherte der BARMER im Alter von 5 bis 17 Jahren. Versicherte weisen ihre Berechtigung durch Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte oder eines anderen gültigen Anspruchsnachweises der BARMER nach.
Die Vereinbarung wird ansonsten unverändert fortgeführt.