EBM Praxisinformation Letzte Änderung: 06.01.2026 08:12 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
Meldung ans Implantateregister: Mehr Geld bei Endoprothesen an Hüft- und Kniegelenken
Für das Melden von implantatbezogenen operativen Eingriffen an Hüft- und Kniegelenken erhalten Ärztinnen und Ärzte ab 1. Januar eine höhere Vergütung.
Für das Melden von implantatbezogenen operativen Eingriffen an Hüft- und Kniegelenken erhalten Ärztinnen und Ärzte ab 1. Januar eine höhere Vergütung. Mit der Erhöhung werden finanzielle und personelle Aufwände für die Praxissoftware, die für die gesetzlich verpflichtende Datenübermittlung erforderlich ist, stärker berücksichtigt.
Der Zuschlag, den Ärztinnen und Ärzte seit Jahresbeginn für die Erfassung, Speicherung und Übermittlung der Daten an das Implantateregister Deutschland (IRD) erhalten, steigt von aktuell 78 Punkten (9,94 Euro) auf dann 127 Punkte (16,18 Euro). Ab der siebten Leistung im Quartal sinkt die Bewertung auf 47 Punkte (5,99 Euro).
Die Abrechnung des Zuschlags erfolgt weiterhin über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01966. Unverändert ist mit 6,24 Euro die Kostenpauschale 40162 für die Meldegebühr, die Ärzte zusätzlich zur GOP 01966 abrechnen. \KBV