EBM Praxisinformation Letzte Änderung: 28.01.2026 09:47 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

Lichttherapie bei Akne inversa wird Kassenleistung

Bevor die Leistung zulasten der GKV abrechenbar ist, muss allerdings noch der EBM angepasst werden.

Die Anwendung von intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz zusätzlich zur topischen Antibiotikabehandlung bei Akne inversa wird in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Bis die neue Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden kann, dauert es allerdings noch. Der Beschluss des G-BA wird zunächst dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt. Bei Nichtbeanstandung tritt er einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach muss der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten den EBM anpassen.

Bei der Lichttherapie handelt es sich um ein nichtinvasives Verfahren zur symptomorientierten Behandlung der Akne inversa, einer chronisch-entzündlichen Erkrankung der Haarwurzeln, bei der sich in der Folge auch die Schweißdrüsen entzünden können. Ziel der Behandlung ist die Reduktion der entzündlichen Krankheitsaktivität, insbesondere in Kombination mit einer topischen Antibiotikatherapie.

Für Krankheitsstadien I und II

Von der kombinierten Behandlungsmethode können künftig Patientinnen und Patienten mit Akne inversa im Stadium I und II (nach der Hurley-Klassifikation) profitieren. Eine Bewertung der wissenschaftlichen Evidenz hat für diese Patientengruppe gezeigt, dass die Behandlung der Haut mit einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz zusätzlich zur topischen Antibiotikabehandlung im Vergleich zur alleinigen Antibiotikatherapie zu einem signifikant besseren Therapieansprechen führt.

Anforderungen an die Qualität

Welche Qualitätsanforderungen Ärztinnen und Ärzte erfüllen müssen, die eine Lichttherapie bei Akne inversa durchführen wollen, hat der G-BA festgelegt. Zu den Anforderungen zählen unter anderem:

  • Die Indikationsstellung erfolgt durch Fachärztinnen und Fachärzte für Dermatologie.
  • Durchführen dürfen die Therapie Fachärztinnen und Fachärzte für Dermatologie, Gynäkologie, Urologie, Plastische Chirurgie, Allgemeinchirurgie, Allgemeinmedizin, Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendmedizin.
  • Die Lichttherapie umfasst ein Therapiezyklus von maximal 8 Sitzungen innerhalb von 16 Wochen.
  • Die Verlaufsbeobachtung wird standardisiert dokumentiert.

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