Praxisinformation Letzte Änderung: 02.07.2025 12:48 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Langfristiger Heilmittelbedarf auch bei periodischer Lähmung

Seit 1. Juli können Arztpraxen bei dieser Diagnose Physiotherapie und Ergotherapie für eine Behandlungsdauer von bis zu zwölf Wochen verordnen, ohne dass diese Verordnungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen.

Seit 1. Juli können Arztpraxen bei der Diagnose Periodische Lähmung Physiotherapie und Ergotherapie für eine Behandlungsdauer von bis zu zwölf Wochen verordnen, ohne dass diese Verordnungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen. Die Praxen werden dadurch entlastet, weil weniger Termine für das ausschließliche Ausstellen von Anschlussverordnungen anfallen. Den Patienten entstehen weniger Rezeptgebühren, da mehr Behandlungseinheiten auf einer Verordnung angegeben werden können.

Wann besteht langfristiger Heilmittelbedarf?

Ärztliche Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Bei welchen Erkrankungen ein langfristiger Heilmittelbedarf besteht, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest. Er nimmt die entsprechenden Diagnosen in eine Liste auf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie). Bei diesen Diagnosen ist kein Antrags- und Genehmigungsverfahren der Krankenkasse erforderlich.

Ist eine Erkrankung nicht auf der Diagnoseliste enthalten, können Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen individuellen Antrag stellen. Für die Genehmigung ist maßgeblich, dass die schweren dauerhaften funktionellen und/oder strukturellen Schädigungen mit denen der Diagnoseliste vergleichbar sind. \KBV