Praxisinformation Letzte Änderung: 23.04.2026 08:50 Uhr

Kind-Krank-Bescheinigung: Hinweise und Beispiele

Eine PraxisInfo der KBV zeigt auf, was bei der ärztlichen Bescheinigung für ein erkranktes Kind zu beachten ist.

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© mpix-foto|AdobeStock

Die ärztliche Bescheinigung für ein erkranktes Kind (Kind-Krank-Bescheinigung) erfolgt auf dem Formular 21, das im Juli 2024 an mehreren Stellen angepasst wurde. Aufgrund der zusätzlichen Ankreuzfelder für Unfälle und soziales Entschädigungsrecht (SER) bestehen in Praxen zum Teil Unsicherheiten beim Ausfüllen. Die KBV hat deshalb wichtige Hinweise und praxisnahe Beispiele in einer PraxisInfo zusammengefasst.

Darum geht es

Kann ein Elternteil aufgrund eines erkrankten Kindes nicht arbeiten, wird in der Regel eine ärztliche Bescheinigung (Formular 21) benötigt. Damit weisen Eltern gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenkasse nach, dass das Kind krank ist und betreut werden muss. Und das betreuende Elternteil beantragt damit das Kinderkrankengeld.

Voraussetzung: Das erkrankte Kind ist versichert und noch nicht 12 Jahre alt. Es muss vom Elternteil betreut, beaufsichtigt oder gepflegt werden. Auch für ein erkranktes Kind nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann einem Elternteil Kinderkrankengeld gewährt werden. Nämlich dann, wenn es eine Behinderung hat und darum auf Hilfe angewiesen ist.

Diese Angaben sind immer nötig

  • Personalienfeld mit Kostenträger
  • Zeitraum der Betreuung

Diese Angaben sind nur in bestimmten Fällen nötig

  • Ankreuzfeld „Kita oder Schulunfall/-folgen“: Wird angekreuzt bei einem Unfall in der Kita oder Schule
  • Ankreuzfeld „sonstiger Unfall, Unfallfolgen“: Wird angekreuzt bei einem sonstigen Unfall
  • Ankreuzfeld „SER“: Wird nur angekreuzt bei Nachweis über eine Schädigung nach dem sozialen Entschädigungsrecht (= SER)

Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, bleiben die Ankreuzfelder leer.