EBM Praxisinformation Letzte Änderung: 05.01.2026 08:00 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Hybrid-DRG: Weitere Genehmigungen erforderlich

Durch die ab 2026 greifende Erweiterung des Leistungskatalogs unter anderem um Eingriffe der interventionellen Radiologie und invasiven Kardiologie sind zusätzliche Genehmigungen durch die KVNO erforderlich.

Ab dem 1. Januar 2026 prüft die KV Nordrhein im Rahmen der Hybrid-DRG-Abrechnung, ob für die Leistungserbringung eine Genehmigung zum Ambulanten Operieren vorliegt. Sie ist dazu nach der von KBV und dem GKV-Spitzenverband geschlossenen Neufassung der Hybrid-DRG-Abrechnungsvereinbarung verpflichtet.

Mit der ab 2026 greifenden Erweiterung des Leistungskatalogs – unter anderem um Eingriffe der interventionellen Radiologie und invasiven Kardiologie – sind für bestimmte Leistungen zusätzliche Genehmigungen durch die KVNO erforderlich. Das betrifft insbesondere:

  • Koronarangiographien
  • Stentimplantationen
  • Ballon-Angioplastien
  • Atherektomien
  • Thrombektomien

Für Fragen zu den Genehmigungsverfahren steht das Team der Qualitätssicherung zur Verfügung: Sekretariat.Qualitaetssicherung@kvno.de