DMP Praxisinformation Letzte Änderung: 27.09.2024 08:04 Uhr Lesezeit: 2 Minuten
Honorarkürzungen vermeiden: DMP-Dokumentationen fristgerecht einreichen
Sieben Tipps, wie Sie Ihre DMP-Abrechnung schützen und sich den Qualitätszuschlag für lückenlose Dokumentationen innerhalb eines Jahres sichern können.
Bitte denken Sie zum Quartalswechsel an den fristgerechten Versand Ihrer DMP-Unterlagen. Die DMP-Verträge sehen vor, dass Dokumentationen und Patienten-Teilnahmeerklärungen innerhalb von zehn Tagen nach Behandlung und Erstellung bei der DMP-Datenstelle eingereicht werden sollen. Wenn Sie folgende Tipps zum Versand der Erst- und Folgedokumentationen beachten, können Sie möglichen Honorarkürzungen vorbeugen:
- Versenden Sie die Dokumentationen alle 10 Tage, mindestens aber monatlich bis zum 3. Tag des Folgemonats.
- Um Postverzögerungen und Fehler zu vermeiden, versenden Sie die Dokumentations-Daten möglichst elektronisch über KV Connect oder per E-Mail an die DMP-Datenstelle.
- Überprüfen Sie die erfolgreiche Übertragung anhand der monatlichen Arztinformation (Kontoauszug), die Ihnen die Datenstelle per Post jeweils Mitte des Monats übersendet.
- Damit die KVNO die Daten rechtzeitig zur Prüfung Ihrer Quartalsabrechnung erhält, sollten alle Dokumentationen des Quartals bis zum 10. Tag nach Quartalsende bei der Datenstelle vorliegen.
- Von der Datenstelle mitgeteilte Korrekturanforderungen sollten unverzüglich bearbeitet und an die Datenstelle zurückgesendet werden. Korrekturen, die erst nach dem 10. Tag nach Quartalsende bei der Datenstelle eingehen, können bei Datenlieferung an die KVNO ggf. erst für die Prüfung des Folgequartals berücksichtigt und vergütet werden.
- Alle Korrekturen müssen spätestens bis zum 51. Tag nach Quartalsende abgeschlossen sein. Die Datenstelle darf danach keine Daten mehr für das entsprechende Quartal annehmen und fehlende Dokumentationen können nicht vergütet werden.
- Bitte beachten Sie auch den Versand der Patiententeilnahmeerklärungen per Post alle 10 Tage.
Alle Informationen rund um Einschreibung, Dokumentation, Versand und Fristen finden Sie in unserem Merkblatt (s.unten).
Qualitätszuschlag für lückenlose Dokumentationen innerhalb eines Jahres
Seit diesem Jahr erhalten Ärztinnen und Ärzte, die alle Dokumentationen fristgerecht eingereicht haben, eine Qualitätssicherungspauschale ausgezahlt. Den Qualitätszuschlag in Höhe von 17,50 Euro für die kontinuierliche Dokumentation und Haltearbeit gibt es in den DMP Osteoporose, KHK, Asthma bronchiale und COPD. Die KV Nordrhein setzt diesen am Ende des Jahres automatisch hinzu, wenn
- vier aufeinanderfolgende Dokumentationen bei quartalsweiser Dokumentation oder
- zwei Dokumentationen bei halbjährlicher Dokumentation – das heißt in jedem Halbjahr eine -
erbracht wurden. Die Ermittlung des Zuschlags richtet sich nach dem in der Dokumentation angegebenen Dokumentationsintervall, das Sie bei Bedarf in der aktuellen Dokumentation anpassen können.
Auswahl Dokumentationsintervall: