Praxisinformation Letzte Änderung: 11.12.2025 08:55 Uhr

Honorarkürzungen vermeiden: DMP-Dokumentationen des 4. Quartals fristgerecht einreichen

DMP-Dokumentationen für das 4. Quartal 2025 müssen bis zum 10. Januar 2026 bei der DMP-Datenstelle SPS vorliegen.

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© Zerbor|AdobeStock

Damit Ihre DMP-Dokumentationen für das 4. Quartal 2025 vergütet werden können, müssen diese bis zum 10. Januar 2026 plausibel bei der DMP-Datenstelle SPS vorliegen. Mit Blick auf die anstehenden Feiertage empfehlen wir, alle bis dahin vorliegenden DMP-Dokumentationen frühzeitig und ggf. als Teillieferungen elektronisch an die Datenstelle zu übermitteln. Nur für alle vollständig vorliegenden Dokumentationen ist die Vergütung gesichert.

Versand über KIM

Beachten Sie bitte, dass KV-Connect zum 20. Oktober abgeschaltet wurde und der Versand Ihrer Unterlagen an die DMP-Datenstelle seit dem 1. Oktober vorrangig über KIM erfolgen soll.  Setzen Sie sich bei Fragen zur KIM-Umstellung mit dem Anbieter Ihres Praxisverwaltungssystems in Verbindung. Alternativ ist auch der Versand per E-Mail weiter möglich.

Datenträgerversand endet

Die nur noch wenig genutzte Versandoption per CD/DVD führt u. a. im Hinblick auf längere Postlaufzeiten zu häufigen Fehlern. Sie wird daher zum 31. März 2026 ebenfalls eingestellt. Auch hier empfehlen wir die Umstellung der eDMP-Übermittlung auf KIM.

Patienten-Teilnahmeerklärung

Der Versand der Teilnahmeerklärungen der Patientinnen und Patienten an die Datenstelle erfolgt weiterhin ausschließlich in Papierform per Post. Auch die elektronische Übermittlung von Scans oder Images der Teilnahmeerklärung können von der Datenstelle/den Krankenkassen noch nicht verarbeitet werden.

Haben Sie Fragen zu versendeten Dokumentationen? Die Arzthotline der DMP-Datenstelle SPS hilft Ihnen gern weiter:

DMP – Datenstelle Nordrhein SPS
Postfach 10 04 23, 96056 Bamberg

Arzthotline: +49 951 3093973