Praxisinformation Letzte Änderung: 11.07.2025 08:04 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
Honorarkürzungen vermeiden: DMP-Dokumentationen fristgerecht einreichen
Denken Sie an den Versand Ihrer DMP-Unterlagen.
Damit Ihre DMP-Dokumentationen für das 2. Quartal 2025 vergütet werden können, müssen diese bis Mitte Juli plausibel bei der DMP-Datenstelle SPS vorliegen.
Falls noch nicht geschehen, übermitteln Sie Ihre DMP-Dokumentation daher bitte dringend in den nächsten Tagen auf elektronischem Weg (KV Connect oder per Email) an die Datenstelle. Eine Versandoption über die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) wird für Herbst 2025 erwartet.
Bitte achten Sie weiterhin darauf, Ihre DMP-Dokumentationen rechtzeitig zum Monatswechsel bei der Datenstelle einzureichen, um Honorarkürzungen zu vermeiden.
Haben Sie Fragen zu versendeten Dokumentationen? Die Arzthotline der DMP-Datenstelle SPS hilft Ihnen gerne weiter:
DMP – Datenstelle Nordrhein SPS
Postfach 10 04 23, 96056 Bamberg
Arzthotline: 0951 3093973
Hinweis für die Abrechnung: Bitte denken Sie daran, dass Sie in der Abrechnung die entsprechende DMP-Dokumentationsziffer mit der LANR eintragen, über die die Dokumentation erstellt wurde. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie als DMP-Teilnehmender keine anderen berechnungsfähigen Leistungen im Behandlungsfall abrechnen können, weil z. B. die Grund- oder Versichertenpauschale bereits durch ein anderes Mitglied der Praxis abgerechnet wurde.
DMP Merkblatt: Einschreibung, Dokumentation und Abrechnung
Disease-Management-Programme | KV Nordrhein