Praxisinformation Letzte Änderung: 03.03.2026 08:03 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Höhere Vergütung für Hochfrequenzablation des Endometriums

Die Vergütung steigt rückwirkend ab Januar um rund 34 Euro. Eine Klarstellung gibt es bei der ambulanten LDL-Apherese.

Die Vergütung der Hochfrequenzablation wird ab Januar rückwirkend um rund 34 Euro erhöht. Die Anhebung berücksichtigt gestiegene Gerätekosten. Außerdem hat der Bewertungsausschuss einen Abrechnungsausschluss bei der LDL-Apherese klarer formuliert.

Die Hochfrequenzablation des Endometriums ist ein minimalinvasives Verfahren, um starke Regelblutungen (Menorrhagie) zu behandeln. Die hierfür verwendete Netzelektrode passt sich an die Gebärmutterhöhle an und die Schleimhaut wird mit hochfrequentem Strom verödet. Ziel ist es, die starken Regelblutungen zu reduzieren und die Lebensqualität zu verbessern. Der Eingriff kann seit April 2023 über die Gebührenordnungspositionen (GOP) 31319 und 36319 im EBM abgerechnet werden.

Die Vergütung steigt rückwirkend ab Januar von 2.437 Punkten (310,48 Euro) auf 2.705 Punkte (344,63 Euro). Die analoge GOP 36319 für den belegärztlichen Eingriff wurde nicht angepasst, da in diesem Fall das Krankenhaus die Gerätekosten über die Belegabteilungs-DRG abrechnet.

Klarstellung bei der ambulanten LDL-Apherese

Der Bewertungsausschuss hat im EBM außerdem klarer herausgestellt, dass zwei Zusatzpauschalen nicht gleichzeitig berechnet werden dürfen, weil unterschiedliche Indikationen zugrunde liegen.

Konkret geht es um die GOP 13620 und 13622 für die ärztliche Betreuung bei einer ambulanten LDL-Apherese nach der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dabei bezieht sich die GOP 13622 ausschließlich auf Patienten mit einer isolierten Lp(a)-Erhöhung, während die GOP 13620 die LDL-Apherese bei allen anderen Indikationen entsprechend der genannten G-BA-Richtlinie umfasst.

In beiden GOP wurde die Formulierung ergänzt, dass sie „je Behandlungswoche“ nicht neben der jeweils anderen berechnungsfähig ist. Definiert wurde die Behandlungswoche als „jede Kalenderwoche, in der mindestens eine LDL-Apherese“ nach der genannten Richtlinie durchgeführt wird. /KBV