Praxisinformation Letzte Änderung: 09.04.2026 14:30 Uhr
Harninkontinenz: Neue EBM-Leistung zur DiGA Kranus Mictera ab 1. April 2026
Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA können über die neue GOP 01482 abgerechnet werden.
Rund zehn Millionen Menschen in Deutschland leben mit Harninkontinenz – bei Frauen liegt die Prävalenz zwischen 25 und 45 Prozent, mit steigendem Lebensalter nimmt sie weiter zu. Ärztinnen und Ärzten steht seit Ende 2025 mit der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) „Kranus Mictera" eine neue Behandlungsoption zur Verfügung. Die App richtet sich an Frauen mit Belastungs-, Drang- und Mischinkontinenz und bietet ein personalisiertes Programm aus physiotherapeutischen Beckenbodenübungen, Blasentraining, Wissensvermittlung zu Hintergründen und Ursachen der Erkrankung sowie Erinnerungen zu Trinkmenge, Mahlzeiten und Miktionshäufigkeit.
Ab dem 1. April 2026 können ausgewählte Fachgruppen die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA über die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01482 abrechnen. Die Zusatzpauschale ist mit 64 Punkten (8,15 Euro) bewertet und wird zwei Jahre lang extrabudgetär vergütet. Berechnungsfähig ist die GOP einmal im Krankheitsfall (= aktuelles Quartal sowie die drei nachfolgenden Quartale) für Hausärztinnen und Hausärzte, Gynäkologinnen und Gynäkologen, Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Nephrologie sowie für Ärztinnen und Ärzte, die zur Durchführung von Blutreinigungsverfahren gemäß Paragraf 135 Absatz 2 SGB V berechtigt sind, Urologinnen und Urologen sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie oder Nervenheilkunde oder Neurologie und Psychiatrie oder Neurochirurgie.
Vergütung bei zwei weiteren vorläufigen DiGA
Für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „Oviva Direkt Bluthochdruck" bei Patientinnen und Patienten mit Bluthochdruck sowie der DiGA „INKA" bei der Indikation „überaktive Blase“ können ausgewählte Fachgruppen ab 1. April 2026 die Pauschale 86700 abrechnen. Beide Apps befinden sich derzeit noch in der vorläufigen Erprobungsphase – eine dauerhafte Aufnahme im DiGA-Verzeichnis des BfArM setzt den Nachweis eines positiven Versorgungseffekts durch den jeweiligen Hersteller voraus. \KVNO, KBV
Erweitertes Neugeborenen-Screening wird ergänzt
Ab dem 15. Mai sind Untersuchungen zur Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels sowie der Stoffwechselerkrankungen Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie Teil des Neugeborenen-Screenings. Die Vergütung der Laboruntersuchungen beim erweiterten Neugeborenen-Screening wird entsprechend erhöht.
Die Gebührenordnungsposition (GOP) 01724 für die Blutuntersuchungen ist ab April mit 365 Punkten bewertet (plus 43 Punkte) und die Vergütung steigt um 5,48 Euro. Damit wird der für Labore erhöhte Untersuchungsaufwand berücksichtigt, wenn diese das Blut auf 20 statt vorher 16 Zielerkrankungen untersuchen müssen.
Das Screening dient der Früherkennung seltener, meist lebensbedrohlicher oder schwer verlaufender Erkrankungen von Neugeborenen mit dem Ziel einer unverzüglichen Therapieeinleitung.
Weitere EBM-Anpassungen für Laborleistungen ab April
Außerdem hat der Bewertungsausschuss die GOP 32670 für die quantitative Bestimmung einer In-vitro-Freisetzung von Interferon-gamma nach Ex-vivo-Stimulation mit Antigenen des Mycobacterium tuberculosis Complex an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
Dadurch kann für die Untersuchung zum Ausschluss einer latenten oder aktiven Tuberkulose nach der GOP 32670 als Alternative zur Bestimmung der Freisetzung von Interferon-gamma mittels IGRA-Tests (z. B. QuantiFERON) die Freisetzung von IP-10 (Interferon-gamma-induziertes Protein 10) quantitativ bestimmt werden.
Bluttest auf Trisomie: geringere Bewertung ab Juli
Ab Juli wird die Bewertung der GOP 01870 für die pränatale Untersuchung fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf eine Trisomie 13, 18 oder 21 von 1.642 Punkten (209,20 Euro) auf 1.326 Punkte (168,94 Euro) gesenkt und damit an die aktuellen Testkosten angepasst. \KBV