Praxisinformation Letzte Änderung: 08.01.2025 07:50 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Grippeimpfung: Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die STIKO-Empfehlung für Efluelda und Fluad in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen.

Die Empfehlungen zur Grippeimpfung für Personen ab 60 Jahre wurde von der Ständigen Impfkommission (STIKO) Ende Oktober 2024 erweitert. Neben dem bisherigen Hochdosisimpfstoff Efluelda wird nun ebenfalls ein MF59-adjuvantierter Impfstoff (Fluad) von der STIKO empfohlen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat diese Empfehlung in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen, so dass beide Impfstoffe für diese Personengruppe verwendet werden können.

Darüber hinaus kann zukünftig gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie auch mit inaktivierten Standard-Impfstoffen (ei- oder zellkulturbasiert) geimpft werden, wenn für Personen ab 60 Jahren im medizinisch begründeten Einzelfall eine Impfung mit einem inaktivierten Hochdosis- oder MF59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff nicht durchgeführt werden kann. Die Zulassung von Efluelda ist auf Erwachsene ab 60 Jahren beschränkt, Fluad kann gemäß Zulassung auch schon ab 50 Jahren verimpft werden. Nach Auskunft der Hersteller werden Efluelda und Fluad zum identischen Preis vertrieben.

Die Änderungen der Schutzimpfungs-Richtlinie treten erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und sind vornehmlich für die Vorbestellungen für die Saison 2025/2026 zu beachten. Weitere Informationen zur Vorbestellung der Grippeimpfstoffe inklusive einer Produkt- und Preisübersicht werden wir in einer separaten Verordnungsinformation (VIN) veröffentlichen.