Impfung Praxisinformation Letzte Änderung: 29.03.2023 13:26 Uhr Lesezeit: 2 Minuten
Grippeimpfstoff für 2023/2024 bis 31. März vorbestellen!
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat die Arztpraxen nochmals zur Vorbestellung von Grippeimpfstoff für die Saison 2023/2024 aufgerufen. Dies sei noch bis 31. März möglich, teilte das Institut mit.
Laut PEI weicht die Anzahl der bislang vorbestellten Impfstoffdosen noch signifikant von dem ermittelten Bedarf für die kommende Grippe-Saison ab, was schlimmstenfalls zu Einschränkungen der Impfstoffverfügbarkeit führen könne. Dies gelte sowohl für Standarddosis-Impfstoffe, als auch für Hochdosis-Impfstoffe.
Die Impfstoffchargen werden nach Prüfung und Freigabe durch das PEI ab circa Ende August sukzessive ausgeliefert. Nachbestellungen, insbesondere in größeren Mengen, können deshalb in der Regel nicht berücksichtigt werden, da der Herstellungsprozess der Impfstoffe sehr langwierig ist.
KBV fordert Grippeimpfung ab 60 auch mit herkömmlichem Impfstoff
Nach einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) haben gesetzlich Krankenversicherte ab dem Alter von 60 Jahren in der laufenden Impfsaison entgegen der Vorgaben in der Schutzimpfungs-Richtlinie Anspruch auf beide Impfstoffe, also den herkömmlichen und den Hochdosis-Grippeimpfstoff. Diese Regelung gilt aber nur noch bis Ende März, laut Verordnungsentwurf des BMG ist eine Verlängerung nicht geplant. Danach würden die Krankenkassen hier lediglich die Kosten für die Impfung mit einem Hochdosis-Grippeimpfstoff übernehmen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) setzt sich dafür ein, dass Versicherte ab dem Alter von 60 Jahren weiterhin auch mit einem normal dosierten Vakzin geimpft werden können. Bestehen bleiben sollte außerdem der Hinweis, dass die Verordnung des teureren Hochdosis-Grippeimpfstoffes in dieser Patientengruppe als wirtschaftlich gilt. Die KBV begründet ihre Forderung damit, dass sich aufgrund der verschiedentlich aus der Praxis rückgemeldeten geringeren Akzeptanz des Hochdosis-Grippeimpfstoffs und aufgrund des künftig nicht mehr bestehenden Anspruchs auf den herkömmlichen inaktivierten, quadrivalenten Grippeimpfstoff die Impfquote in dieser Risikogruppe verschlechtern könnte. Zurückzuführen sei die verringerte Akzeptanz auf die beim Hochdosis-Grippeimpfstoff stärker und häufiger auftretenden Nebenwirkungen.
Höhere Reaktogenität des Hochdosis-Impfstoffs
Im Vergleich zu herkömmlichen Influenza-Impfstoffen enthält der Hochdosis-Impfstoff die vierfache Antigenmenge. Ältere Menschen sprechen in der Regel auf Influenza-Impfstoffe nicht so gut an wie jüngere, da das Immunsystem mit zunehmendem Alter schwächer wird. Die erhöhte Antigenmenge soll bei dieser Personengruppe eine verbesserte Immunantwort bewirken. Das war auch ein Grund für die Ständige Impfkommission (STIKO), bei Personen ab dem Alter von 60 Jahren den Hochdosis-Influenzaimpfstoff zu empfehlen.
Der Hochdosis-Impfstoff hat laut STIKO im Vergleich zu herkömmlichen Influenza-Impfstoffen eine höhere Reaktogenität, das heißt, es können vor allem lokale Nebenwirkungen an der Injektionsstelle (Schmerz, Rötung, Schwellung) in erhöhtem Maße auftreten.
Weitere Informationen zur Grippeschutzimpfung in der Saison 2023/2024 hat die Pharmakotherapieberatung der KVNO in einem Verordnungs-Newsletter (VIN) aufbereitet: