Letzte Änderung: 02.02.2023 13:20 Uhr

Gesund schwanger: Redaktionelle Änderungen ab 1. Januar 2023

Zum 1. Januar 2023 wurde der bestehende Vertrag zur Vermeidung von Frühgeburten mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, den Berufsverbänden der Frauen- und Laborärzte, dem Berufsverband für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie der Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen GWQ ServicePlus AG und mehreren Betriebskrankenkassen angepasst.

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Schwangere Frau betrachtet Ultraschallbilder

Es handelt sich hierbei um redaktionelle Änderungen, etwa hinsichtlich der Namen und Adressen der Vertragspartner beziehungsweise Beteiligten. Es wurden Änderungen bei der Evaluation vorgenommen und Regelungen zur Teilnahme und zum Beitritt der Krankenkassen konkretisiert.

Dies führt dazu, dass auch die folgenden Vertragsanlagen zum 1. Januar 2023 aktualisiert wurden und künftig zu verwenden sind:

  • Informationsblatt Arzt (Anlage 1)
  • Informationsblatt Versicherte (Anlage 7)
  • Screeningfragebogen (Anlage 9)