Praxisinformation Letzte Änderung: 02.07.2025 12:50 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
Gebührenerhöhung in der Unfallversicherung
Die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung sind zum 1. Juli um 4,41 Prozent gestiegen.
Zum 1. Juli sind die Gebühren der gesetzlichen Unfallversicherung um 4,41 Prozent gestiegen. Die Erhöhung gilt für Leistungen, die bei Wege- oder Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten nach den Gebührenordnungen der Unfallversicherung berechnungsfähig sind. Grundlage ist die Unfallversicherungs-Gebührenordnung und das Gebührenverzeichnis Psychotherapeutenverfahren.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte 2023 eine lineare Honorarsteigerung über fünf Jahre ausgehandelt. Demnach steigen die Gebühren bis 2028 immer zum 1. Juli eines Jahres entsprechend der Grundlohnsummenentwicklung, aber maximal um fünf Prozent.
Ab Juli außerdem neue Leistungen
Ab Juli 2025 können außerdem mehrere neue Leistungen berechnet werden:
- Für die Fortschreibung des Reha- und Teilhabeplanes gibt es eine neue Nummer 17b UV-GOÄ (67,90 Euro).
- Die Abnahme orthopädischer Schuhe und Prothesen wird mit jeweils 37,78 Euro vergütet. Die Dokumentation erfolgt auf der Rechnung, eine gesonderte Berichtspflicht ist nicht erforderlich.
- Die zum 1. Juli 2024 in Kraft getretenen neuen schmerztherapeutischen Gebührenpositionen nach den Nummern 6000 und 6001 UV-GOÄ werden ebenfalls erhöht. Die jährliche Genehmigungspflicht entfällt künftig.
Anpassungen bei der Psychotherapie
Auch die Gebühren für die psychotherapeutische Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung steigen zum 1. Juli um 4,41 Prozent.
Bei Gruppentherapie ist eine Erhöhung des Abrechnungsanteils von 50 Prozent auf 75 Prozent je Teilnehmer vorgesehen, bezogen auf die Gebühr P 28. Voraussetzung ist die fachliche Befähigung für Gruppenpsychotherapie nach der Psychotherapie-Vereinbarung. Diese ist auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers nachzuweisen. Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die zum 1. Juli 2025 am Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung teilnehmen, ist eine Übergangszeit für den Nachweis für ein Jahr nach Anforderung vorgesehen.
Änderung mehrerer Formtexte
Geändert haben sich zum 1. Juli auch die Formtexte A4200, A4500, A4510 und A4520. Diese finden Sie hier: