DMP Praxisinformation Letzte Änderung: 28.11.2024 08:05 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

G-BA beschließt altersgerechtes DMP für Kinder und Jugendliche mit Adipositas

Bis das DMP genutzt werden kann, wird allerdings noch einige Zeit vergehen.

Ende vergangener Woche hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein altersgerecht ausgestaltetes Disease-Management-Programm (DMP) für Kinder und Jugendliche mit Adipositas beschlossen. Unter anderem mit Schulungsangeboten sollen ungünstige Ernährungs- und Essgewohnheiten verändert und körperliche Aktivitäten angeregt werden, damit die Adipositas nicht bis ins Erwachsenenleben fortbesteht. Bis das DMP genutzt werden kann, wird allerdings noch einige Zeit vergehen.

Welche Kinder und Jugendliche können in dem DMP behandelt werden?

Im neuen DMP können Kinder frühestens ab dem vollendeten fünften Lebensjahr behandelt werden. Um das Ausmaß einer Adipositas einzuschätzen, kann auch im Kindes- und Jugendalter der sogenannte Body-Mass-Index (BMI) genutzt werden. Anders als bei Erwachsenen werden als Voraussetzung für eine DMP-Teilnahme aber keine absoluten BMI-Werte definiert, sondern eine alters- und geschlechtsabhängige Angabe. Mit dieser statistischen Angabe kann beurteilt werden, wie der individuelle BMI-Wert eines Kindes oder eines Teenagers innerhalb derselben Altersgruppe einzuschätzen ist.

Eine Adipositas kann ganz unterschiedlich ausgeprägt sein: hinsichtlich Ursachen und Krankheitslast, aber auch bezogen auf die Möglichkeiten, gesundheitlich ungünstige Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten zu ändern. Bei Kindern und Jugendlichen spielen zudem Faktoren eine Rolle, die sich aus der familiären Situation beziehungsweise aus der sozialen Umgebung ergeben können. Deshalb wird im DMP Adipositas von der koordinierenden Kinder- und Jugendärztin oder dem Kinder- und Jugendarzt ein am individuellen Bedarf orientierter Behandlungsplan aufgestellt. Dabei sind auch die Erwartungen und Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen.

Wann steht das DMP zur Verfügung?

Bis Kinder und Jugendliche mit Adipositas in einem DMP behandelt werden können, bedarf es noch einiger Umsetzungsschritte. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft zunächst, ob der Beschluss des G-BA rechtskonform ist und in Kraft treten kann. Wenn das geschehen ist, können Krankenkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern DMP-Verträge schließen und damit ihren Versicherten das Angebot ermöglichen. Eine gesetzliche Verpflichtung, dass eine Krankenkasse ein DMP anbieten muss, besteht nicht.