Vertrag KVNO aktuell Letzte Änderung: 28.04.2025 10:07 Uhr
Neue Verträge mit der DAK-Gesundheit, KKH und TK zu frühzeitiger Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen bei Diabetes mellitus und Hypertonie ab 1. April 2025
Gemeinsam haben sich KV Nordrhein und DAK-Gesundheit auf zwei neue Verträge zur Abrechnung der frühzeitigen Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen für Diabetes mellitus und Hypertonie geeinigt. Diese starten zum 1. April 2025 und gelten auch für Versicherte der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und Techniker Krankenkasse (TK) – diese sind dem Vertrag beigetreten.

An wen richten sich die Verträge?
Teilnahmeberechtigt sind alle Hausärztinnen und Hausärzte in Nordrhein, die zugelassen sind, angestellt oder ermächtigt nach § 73 Abs. 1 a SGB V. Beim Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus können zudem auch zugelassene oder ermächtigte fachärztlich tätige Internistinnen und Internisten teilnehmen. Voraussetzung ist hier die durchschnittliche Betreuung von mindestens 30 Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus pro Quartal. Gleiches gilt analog für den Vertrag zur Hypertonie, wo ebenfalls 30 Patientinnen und Patienten je Quartal behandelt werden müssen. Eine Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP) stellt keine zwingende Voraussetzung zur Teilnahme an den beiden Verträgen dar – sie ist aber parallel möglich. Dies gilt sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für anspruchsberechtigte Patientinnen und Patienten.
Vergütung und Abrechnungswege
Ziel der Verträge ist es, Begleiterkrankungen frühzeitig zu erkennen, sodass schwerwiegende Krankheitsstadien verhindert oder zumindest deutlich verzögert werden können. Damit soll eine Beeinträchtigung der Lebensqualität bei den Betroffenen möglichst lange vermieden werden. Um das zu erreichen, werden innerhalb definierter Versorgungsfelder in regelmäßigen Abständen Screening-Programme zur Früherkennung und weiteren Betreuung von möglichen Komplikationen durchgeführt. Wenn bei einer Patientin oder einem Patienten mehrere Begleiterkrankungen auftreten, können die einzelnen Module des Vertrages nebeneinander abgerechnet werden. Die Patientinnen und Patienten müssen dabei jeweils nur einmal in den Vertrag eingeschrieben werden.
Die Vergütung in den einzelnen Modulen erfolgt extrabudgetär außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und beträgt 20 Euro je Screening (einmal im Krankheitsfall) sowie bis zu 40 Euro pro Kalenderjahr je Modul für die weitere Betreuung bei positivem Befund.
In der Vergangenheit konnten Leistungen für die DAK und KKH bereits mit der Ärztegenossenschaft Nordrhein (äg Nord) abgerechnet werden. Nun können Sie Ihre Leistungen alternativ auch über die KV Nordrhein abrechnen. Neu ist, dass dies im KVNO-Vertrag auch zusätzlich für Versicherte der TK möglich ist. Praxen schreiben ihre Patienten in diesem Fall in den KVNO-Vertrag neu ein und kennzeichnen die bisherigen DAK- oder KKH-Fälle bei der Abrechnung ggf. einmalig mit der zusätzlichen Pseudosymbolnummer 91499 beim Vertrag Diabetes bzw. 91505 beim Vertrag Hypertonie. Die Parallelabrechnung über den gleichlautenden Vertrag der äg Nord ist dann nicht mehr zulässig. Für Leistungen z.B. der DMP-Verträge gilt das wiederum nicht: Werden hier alle Voraussetzungen mitsamt Einschreibung erfüllt, können sie auch weiterhin neben den neuen Verträgen abgerechnet werden.
Arztpraxen, die an den Verträgen teilnehmen möchten, können dies elektronisch über das digitale Antragsmanagement (DAM) im KVNO-Portal online.