Abrechnung KVNO aktuell Praxisinformation Letzte Änderung: 26.08.2025 08:08 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Fraktursonografie bei Kindern ab Oktober neu im EBM

Ab Oktober können Ärzte bei Kindern mit Verdacht auf einen Knochenbruch im Ober- oder Unterarm eine Fraktursonografie durchführen. In dem Zuge hat der Bewertungsausschuss die neue GOP 33053 in den EBM aufgenommen.

Bei Kindern mit Verdacht auf einen Knochenbruch im Ober- oder Unterarm können Ärzte ab Oktober eine Fraktursonografie durchführen. Dafür hat der Bewertungsausschuss die neue Gebührenordnungsposition 33053 in den EBM aufgenommen.

Die Leistung ist mit 103 Punkten (12,77 Euro) bewertet und wird zunächst extrabudgetär vergütet. Die Fraktursonografie kann bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten erfolgen.

Die Gebührenordnungsposition 33053 kann von Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin, Radiologie, Kinder- und Jugendmedizin sowie von Fachärzten des Gebiets Chirurgie mit einer entsprechenden Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung durchgeführt und abgerechnet werden. 

Die Fraktursonografie ist ein bildgebendes Verfahren zum Ausschluss und zur Diagnosestellung von Frakturen. Sie bietet eine strahlenfreie Alternative zur Röntgendiagnostik und kann daher dazu beitragen, den Einsatz ionisierender Strahlung in der Frakturdiagnostik zu reduzieren.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Leistung in die „Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung“ (MVV-Richtlinie) aufgenommen.

Übergangsmöglichkeit bis zur Anpassung der QS-Vereinbarung

Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, hatte der G-BA in seinem Beschluss auch die künftigen Anforderungen an die Qualitätssicherung festgelegt. Diese betreffen vor allem die Dokumentation sowie die ärztliche Qualifikation.

Bis die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung zur Ultraschalldiagnostik angepasst ist, kann die KV befristete Genehmigungsbescheide unter Bezugnahme auf die Vorgaben in der MVV-Richtlinie erteilen.

Quelle: KBV