Praxisinformation Letzte Änderung: 31.08.2026 07:50 Uhr
FAQ zum GKV-Spargesetz: Was gilt jetzt für Ihre Praxis?
Die wichtigsten Antworten zu Honorar, Abrechnung und Versorgungsauftrag – klar eingeordnet von der KV Nordrhein.
Das am 30. Juli 2026 beschlossene Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat große Auswirkungen auf die vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung. Viele Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten werden sich auf Kürzungen einstellen und gegebenenfalls ihre Tätigkeit anpassen müssen, um nicht Einkommensverluste hinnehmen zu müssen.
Einige Regelungen sind zusammen mit dem Gesetz am 30. Juli 2026 in Kraft getreten, viele Regelungen gelten aber erst zum 1. Januar 2027. Andere wiederum bedürfen noch der Konkretisierung durch den Bewertungsausschuss oder den Gemeinsamen Bundesausschuss.
Gut informiert entscheiden
Wir wissen, dass Sie jetzt Orientierung brauchen – für Personalentscheidungen, Investitionen und die Planung Ihres Leistungsangebots. Deshalb haben wir für Sie auf der Website der KV Nordrhein die wichtigsten Fragen in einem FAQ beantwortet. Wir werden die Fragen-Antworten-Sammlung kontinuierlich ergänzen – je nach Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen. Auch über die KVNO-Praxisinformation werden wir Sie fortlaufend über neue Sachstände informieren.