Abrechnung IT Service Letzte Änderung: 29.04.2022 13:47 Uhr Lesezeit: 3 Minuten
Erstattungsbeträge für TI erhöht
Praxen erhalten zukünftig mehr Geld für Aufwendungen im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI).

Dies hat das Bundeschiedsamt entschieden, nachdem der GKV-Spitzenverband zuvor die Forderung der KassenärztlichenBundesvereinigung (KBV) nach Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zur TI in Richtung marktgerechter Kostenerstattungen abgelehnt hatte.
Den durch das Schiedsamt festgelegten Eckpunkten zufolge werden dabei die Erstattungsbeträge für Kartenterminals, KIM-Dienste und weitere Anwendungen der TI teils deutlich angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt. So erhalten Praxen beispielsweise statt 595 Euro künftig 677,50 Euro für stationäre Kartenterminals;in dem Zug werden auch die Erstattungspauschalen , in denen die Ausgaben für die Terminals beinhaltetsind, nach oben korrigiert. Außerdem bekommen Praxen – in Abhängigkeit von ihrer Größe – nunmehr die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet, um die Komfortsignatur nutzen zu können.
Zuschlag bei störanfälligen Kartenterminals
Auch bei den Aufsätzen für die seit Jahresanfang zunehmend störanfälligen Kartenterminals des Herstellers Ingenico wurde eine Entscheidung herbeigeführt. Demnach erhalten Praxen einen Zuschlag für betroffene Geräte am Empfang. Größere Praxen, die im Rahmen der Erstausstattungspauschale mehrere Kartenterminals am Empfang dieses Herstellers nutzen, erhalten eine höhere Pauschale, damit alle betroffenen Kartenterminalsmit diesem Aufsatz ausgestattet werden können. Jede Praxis, die sich vor dem 1. Oktober 2022 an die TI angeschlossen hat, erhält einmalig einen Kartenterminal-Zuschlag. Die Pauschale enthält die Kosten für den Aufsatz und für den Versand. Die Auszahlung der Pauschale erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen.Das genaue Prozedere wird derzeit noch geklärt.
Keine nachträgliche Finanzierung von TI-Kosten
Abgelehnt wurde dementgegen die Forderung nach Einführung einer Sonderpauschale für den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattete TI-Ausgaben. In seiner Begründung verwies das Bundesschiedsamt darauf, dass so durch rückwirkende Beschlüsse bereits getroffene Entscheidungen der Selbstverwaltung –einschließlich Schiedsamt – aufgehoben würden. Auch bleibt es dabei, dass die Fallzahl der Jahre 2016 und 2017 einer Betriebsstätte ausschlaggebend dafür ist, wie viele Kartenterminals eine Praxis für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan zusätzlich erstattet bekommt. Die Forderung derKBV, als Grundlage für die Bewertung noch aktuellere Fallzahlen heranzuziehen, wurde abgewiesen. Nach dem ergangenen Schiedsspruch werden KBV und GKV-Spitzenverband die Finanzierungsvereinbarungnun anpassen. Die Auszahlung der Kostenpauschale erfolgt anschließend wie bisher über die Kassenärztlichen
Vereinigungen.
Pauschalen für Kartenterminals und Konnektoren
Pauschale | bisherige Erstattung | neue Erstattung |
Erstausstattungspauschale (für Konnektor und stationäres Kartenterminal) | ||
bis zu 3 Ärzte in der Praxis | 1549,00 Euro | 1661,50 Euro |
4 bis zu 6 Ärzte in der Praxis | 2084,00 Euro | 2309,00 Euro |
mehr als 6 Ärzte in der Praxis | 2619,00 Euro | 2956,50 Euro |
Stationäre Kartenterminals für Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan | 595,00 Euro pro Gerät | 677,50 Euro pro Gerät |
Zusätzliches Kartenterminal für Komfortsignatur (Anzahl der Terminals abhängig von der Praxisgröße) | Keine | 677,50 Euro pro Gerät |
Aufsatz für störanfällige Kartenterminals des Herstellers Ingenico | Keine | bis zu 3 Ärzte in der Praxis: 35,46 Euro 4 bis zu 6 Ärzte in der Praxis: 66,28 Euro mehr als 6 Ärzte in der Praxis: 97,10 Euro |
Austausch defekter Konnektoren | Keine | Wird bei Bedarf über KVen erstattet (bundesweites Budget von 4 Millionen Euro vereinbart) |
Pauschalen für Anwendungen der TI
Pauschale | bisherige Erstattung | neue Erstattung |
Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan: Pauschale für Konnektor-Update | 380 Euro | 530 Euro |
Notfalldatenmanagement / eMedikationsplan: Integrationspauschale für PVS-Update | 150 Euro | 400 Euro |
KIM / eArztbrief: Einrichtungspauschale | 100 Euro | 200 Euro |
ePatientenakte: Integrationspauschale für PVS-Update | 150 Euro | 350 Euro |
Neue Betriebskostenpauschalen für:
Pauschale | bisherige Erstattung | neue Erstattung |
Notfalldatenmanagement | Keine | 5,25 Euro je Quartal |
eMedikationsplan | Keine | 7,50 Euro je Quartal |
ePatientenakte | Keine | 23,25 Euro je Quartal |