EBM Letzte Änderung: 27.08.2026 10:07 Uhr
ePA: Erstbefüllung und Zusatzpauschalen bleiben bis Ende 2026 abrechnungsfähig
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 25. August 2026 beschlossen, die ePA-Abrechnungspositionen befristet weiterzuführen.
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Die Erstbefüllung der ePA (GOP 01648) sowie die Zusatzpauschalen für ePA-Unterstützungsleistungen (GOP 01431 und GOP 01647) bleiben bis zum 31. Dezember 2026 abrechnungsfähig.
Ab 1. Januar 2027 werden die GOP 01648, 01647 und 01431 aus dem EBM gestrichen.