Praxisinformation Letzte Änderung: 28.05.2026 08:35 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Einnahmenorientiertes Leistungsangebot: Wie viele Behandlungsfälle Praxen künftig noch bezahlt bekommen

In einer Broschüre stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung für jede KV detailliert dar, welche Auswirkungen das geplante Beitragssatzstabilisierungsgesetz für Praxen, Patienten und die ambulante Versorgung insgesamt haben könnte.

Um rund 2,7 Milliarden Euro will die Bundesregierung die Gelder für den ambulanten Bereich im nächsten Jahr kürzen. Wie sich das auf die Patientenversorgung auswirkt, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder berechnet. In der Broschüre „Einnahmenorientiertes Leistungsangebot“ ist für alle Fachgruppen und für jede Kassenärztliche Vereinigung dargestellt, wie viele Behandlungsfälle die Praxen künftig noch bezahlt bekommen.

Im kommenden Jahr sind demnach insgesamt rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht finanziert. In der Broschüre sind für jede Fachgruppe die durchschnittlichen Fallzahlen je Arzt und Quartal ausgewiesen, die bisher geleistet und die künftig noch bezahlt werden. Für Nordrhein zeigt sich dabei je nach Fachgruppe ein Minus von bis zu 29 Prozent. Außerdem können Ärztinnen und Ärzte sehen, wie viele Patienten sie im Durchschnitt behandeln müssen, wenn sie nur die geforderten Mindestsprechstunden für gesetzlich Krankenversicherte leisten würden.

„Wer Kürzungen in einem solchen Umfang vorsieht, sollte wissen, dass dies die Versorgung nachhaltig verändern wird“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, die Sparpläne der Bundesregierung. An die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft gerichtet betont Gassen: „Wenn die gesetzliche Krankenversicherung nur noch das Geld für die Versorgung ihrer Versicherten ausgeben soll, was sie zuvor eingenommen hat, dann gilt das auch für die Praxen.“ Das bedeute im Umkehrschluss: „Keine Leistung ohne Vergütung“.

Behandlungsfallzahlen sind Richtwerte  

Die in der Broschüre genannten Fallzahlen basieren auf den Ergebnissen der KBV-Abrechnungsstatistik. Eingeflossen sind die Daten von Ärzten und Psychotherapeuten mit einem vollen Versorgungsumfang. Für die Darstellung der Fälle, für die das bereitgestellte Geld der Krankenkassen im nächsten Jahr maximal reicht, wurden die geplanten Kürzungen berücksichtigt.  

Bei den Fallzahlen handelt es sich um Durchschnittswerte der jeweiligen Fachgruppe, nicht um Werte für die einzelne Praxis. Diese können höher oder niedriger liegen, je nachdem wie viele Patientinnen und Patienten dort versorgt werden. Auch die Fallzahlen für die mindestens zu leistenden 25 Sprechstunden pro Woche dienen als Richtwert. Mit diesen Zahlen soll der Politik die Größenordnung der möglichen Auswirkungen aufgezeigt werden. 

Einnahmenorientiertes Leistungsangebot (PDF)

Patienteninformationen fürs Wartezimmer

Die KBV hat zu den Auswirkungen des GKV-Spargesetzes eine Themenseite erstellt. Dort finden Praxen auch Infomaterialien für Patientinnen und Patienten zum Herunterladen: ein Aushang-Poster, einen Infotext zum Ausdrucken sowie Vorlagen für Social Media und Webteaser für die Praxiswebseiten.

KBV-Themenseite mit Infopaket für Patientinnen und Patienten