DMP Vertrag Praxisinformation Letzte Änderung: 08.10.2026 09:54 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
DMP-Verträge KHK und Diabetes mellitus Typ 1 aktualisiert
Die KV Nordrhein hat die Verträge zu den Disease-Management-Programmen (DMP) koronare Herzkrankheit (KHK) und Diabetes mellitus Typ 1 an die neuen Vorgaben der DMP-Anforderungen-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) angepasst. Die Änderungen gelten seit dem 1. Oktober 2026.
DMP KHK: Die Anpassungen betreffen unter anderem die Diagnosekriterien, die individuelle Therapieplanung und therapeutische Maßnahmen:
- Die Diagnosekriterien und die Vorgaben zur individuellen Therapieplanung wurden überarbeitet.
- Die Empfehlungen zum Einsatz von Lipidsenkern, insbesondere von Statinen, wurden angepasst.
- Die Hinweise dazu, wann Ärztinnen und Ärzte eine elektive Koronarangiografie erwägen sollten, wurden präzisiert.
- Die Vergütung für die Patientenschulungen „Kardio-Fit" und „SPOG" steigt.
DMP Diabetes mellitus Typ 1: Die Anpassungen betreffen Diagnose, Therapie und Selbstkontrolle ebenso wie die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie den Umgang mit Folgeerkrankungen:
- Ärztinnen und Ärzte können künftig Daten aus Real-Time-Messgeräten zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung (rtCGM) zur Therapiesteuerung heranziehen.
- Die regelmäßige Inspektion der Schuhe auf Fremdkörper und ein fußdruckentlastendes Verhalten im Alltag ergänzen die präventiven Maßnahmen beim diabetischen Fußsyndrom.
- Die Empfehlungen zur medikamentösen Behandlung der arteriellen Hypertonie und zur Statintherapie orientieren sich an den aktuellen Leitlinien.
- Ärztinnen und Ärzte weisen ihre Patientinnen und Patienten künftig auf regelmäßige jährliche zahnärztliche Kontrollen hin.
- Die geplante und strukturierte Überleitung Jugendlicher in die Erwachsenenmedizin wird ausdrücklich berücksichtigt.
- Der Dokumentationsparameter „diabetesbezogene stationäre Einweisung" entfällt aus Gründen der Datensparsamkeit.