Vertrag Letzte Änderung: 10.07.2025 09:00 Uhr

DMP Diabetes: Neue Leistungen und angehobene Vergütungen zum 1. Juli 2025

Die KV Nordrhein hat, mit den Krankenkassen, Vergütungsanpassungen in den DMP-Verträgen Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 zum 1. Juli 2025 vereinbart.

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© nito / AdobeStock

Durch die Anpassungen werden die Vergütungen der Patientenschulungen in den beiden DMP Diabetes bis 2027 stufenweise deutlich angehoben. Zur Abrechnung müssen schulende Ärztinnen und Ärzte eine Abrechnungsgenehmigung für die Schulungen, durch die KV Nordrhein, haben.

Voraussetzung für die Genehmigung ist ein Nachweis über die durchgeführte Trainer-Fortbildung der abrechnenden Ärztin oder des abrechnenden Arztes zur jeweiligen Schulung. Interessierte Hausärztinnen und Hausärzte, diabetologisch qualifzierte Schwerpuntkärztinnen und -ärzte (DSP) sowie bei Typ-1 Diabetes qualifizierte Pädiaterinnen und Pädiater können den Antrag digital über das KVNO-Portal stellen. Im Portal ist auch der Fortbildungsnachweis der Ärztin oder des Arztes und des ggf. mitschulenden Praxispersonals hochgeladen werden.

Darüber hinaus wurden Leistungen der zweiten Versorgungsebene – für DSP und diabetologisch qualifizierte Pädiaterinnen und Pädiater für Diabetes Typ 1 – angepasst. Neben neuer Leistungen bei der Versorgung mit AID-Systemen haben sich u. a. auch Änderungen bei den Symbolnummern zur Versorgung von diabetischen Fußläsionen sowie der Betreuung während der Schwangerschaft ergeben.

Zur Stärkung der diabetischen Fußversorgung können sich diabetologiesche Schwerpunktpraxen mit einer zusätzlichen DDG-Zertifizierung (AG Fuß)  bei der KV Nordrhein als Fußambulanz erfassen lassen. Als Fußambulanz können zusätzliche Leistungen abgerechnet werden. Diese Leistungen beinhalten bspw. die präventive Untersuchung von Hochrisikofüßen oder die Eingangsbetreuung und Abheilungsdokumentation eines neu aufgetretenen Wundfalls des diabetischen Fußsyndroms (Rezidivs) je Bein sowie einer anschließenden jährlichen Postkontrolle. 

Die Abrechnungsgenehmigung als zertifizierte Fußambulanz können Sie ebenfalls über das KVNO-Portal beantragen. Wichtig ist hierfür der Nachweis über eine aktuelle DDG-Zertifizierung der Praxis durch die AG Fuß.