Praxisinformation ePA Letzte Änderung: 08.05.2025 08:46 Uhr Lesezeit: 3 Minuten

Bundesweiter Hochlauf der ePA für alle – Informationen zur Abrechnung

Seit 29. April können alle Praxen, deren PVS „ePA-ready“ ist, auf die elektronische Patientenakte zugreifen. Die Vergütungsziffern für die Erstbefüllung und die Einspeisung weiterer Daten gelten einstweilen fort.

Seit dem 29. April können grundsätzlich alle Praxen die elektronische Patientenakte im Versorgungsalltag nutzen. Voraussetzung ist jedoch, dass ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) die notwendigen Funktionalitäten bereits bereitstellt. Sicherheitsmaßnahmen, die im Frühjahr zu einer Beschränkung des ePA-Zugangs auf die Modellregionen geführt hatten, gelten als abgeschlossen. Somit erhält jedes PVS, in dem die ePA-Funktionalität installiert ist, die Möglichkeit zum Zugriff auf die Patientenakten.

Die Verwendung der ePA in den Praxen bleibt bis zum 1. Oktober 2025 zunächst freiwillig. Mit Sanktionen bei Nicht-Anwendung der ePA ist frühestens ab dem 1. Januar 2026 zu rechnen. So haben Praxen Zeit, den Umgang mit der ePA zunächst ohne Zwang einüben zu können, ohne dass es direkt zum Hoch – oder Herunterladen von Befunddaten kommen muss. Erprobt werden kann dabei auch die Nutzung der Medikationsliste. Sie wird automatisch in die Patientenakte eingepflegt und zeigt alle per eRezept verordneten Medikamente nebst Dispensierinformationen an. Das Einspielen weiterer Funktionen ist für Frühjahr 2026 geplant.

Unterschiedliches Vorgehen beim Hochlauf

Wann die ePA-Funktionen in Ihrer Praxis verfügbar sind, hängt von der Bereitstellung durch Ihren Softwarehersteller ab. Aus Befragungen unserer Testpraxen wissen wir, dass es gravierende Unterschiede im Reifegrad der PVS hinsichtlich der ePA-Benutzbarkeit gibt. Es wird also Systeme geben, die von Beginn an, andere wiederum erst nach einiger Zeit den ePA-Zugriff für die Praxen gewährleisten können.

Die GOP 01648 zur Erstbefüllung der ePA behält Gültigkeit

Praxen, die als erste Gesundheitseinrichtung Behandlungsdaten in die noch leere ePA einspielen, können weiterhin die GOP 01648 (11,02 Euro/89 Punkte) für die Erstbefüllung geltend machen. Um eine leere Akte handelt es sich, wenn lediglich die Medikationsliste der per eRezept verordneten Medikamente und der Dispensierinformationen angezeigt wird. Es dürfen also keine weiteren Dokumente anderer Ärzte, Zahnärzte oder Kliniken eingestellt sein. Achtung: Das Ablegen eines eRezeptes oder das Hochladen der Verordnungsdaten in die eML gelten nicht als Befüllung.

Die GOP 01648 sowie die GOP 01647 (1,86 Euro/15 Punkte) und GOP 01431 (0,36 Euro/3 Punkte) für weitere Befüllungen der ePA werden noch eine gewisse Zeit Bestand haben. Sie werden jedoch in Zukunft neu, im Kontext aller weiteren Positionen um die Nutzung der ePA, in den Verhandlungen wiederaufgenommen werden müssen.

Informationen rund um die Befüllung der ePA und ihrer Abrechnung stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hier zur Verfügung.

Relikt aus der ePA 1.0-Ära

Die Bewertung der GOP für die Befüllung der ePA diente ursprünglich als Anreiz im Zusammenhang mit der ePA 1.0. Die KBV konnte in Verhandlungen durchsetzen, dass die Abrechnungsziffern zumindest erhalten bleiben – sie wären sonst ersatzlos gestrichen worden. Praxen, die noch keinen ePA-Zugriff durch ihr PVS zur Verfügung gestellt bekommen haben – und somit die Befüllung der Akte noch nicht abrechnen können –, empfehlen wir, aktiv auf ihren Softwareanbieter zuzugehen, damit sie die ePA so schnell wie möglich nutzen und die Befüllungsleistung abrechnen können.

Beratung durch die KVNO

Die KVNO berät im Kontext der Praxisdigitalisierung über ihre Beratungs- und Serviceangebote sehr umfassend zu Fragen rund um die Software in den Praxen. Eine Rechtsberatung kann die KVNO als Körperschaft allerdings nicht leisten. Die Wahl für ein PVS obliegt jeder Praxis selbst.

Dass es bei den vielen auf dem Markt verfügbaren PVS Qualitätsunterschiede gibt, zeigten zuletzt Erhebungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zur Zufriedenheit mit Praxisverwaltungssystemen. Ergebnisse der Studie finden Sie hier: