Praxisinformation Letzte Änderung: 08.06.2026 11:16 Uhr Lesezeit: 1 Minuten
Außerklinische Intensivpflege per Video verordnen
Ab 1. Juli kann die Folgeverordnung von außerklinischer Intensivpflege unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Videosprechstunde ausgestellt werden. Der EBM wurde entsprechend angepasst.
Ab 1. Juli kann die Folgeverordnung von außerklinischer Intensivpflege unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Videosprechstunde ausgestellt werden. Der EBM wurde entsprechend angepasst.
Die Gebührenordnungsposition (GOP) für die Verordnung außerklinischer Intensivpflege (GOP 37710, 21,28 Euro) ist somit ab 1. Juli auch für die Verordnung außerklinischer Intensivpflege (AKI) in der Videosprechstunde berechnungsfähig. Verwendet wird dabei, genau wie beim persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, das Formular 62B (Verordnung) und das Formular 62C (Behandlungsplan).
Verordnung per Video: Voraussetzungen
Für das Verordnen der AKI per Videosprechstunde gibt es bestimmte Voraussetzungen. Unter anderem muss innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens eine unmittelbar persönliche Konsultation stattgefunden haben.
Außerdem muss der verordnende Arzt beziehungsweise die Ärztin sicher beurteilen können, ob die Voraussetzungen für eine AKI weiter bestehen. Ist dies in der Videosprechstunde nicht möglich, so ist eine körperliche Untersuchung notwendig.
Kostenpauschale für Versand erweitert
Die Kostenpauschale 40128 für die postalische Versendung von Krankschreibungen, Verordnungen und Überweisungen an den Patienten (0,96 Euro) wurde erweitert. Sie kann ab 1. Juli auch für den Versand einer Folgeverordnung von AKI und des dazugehörigen Behandlungsplans verwendet werden (Formular 62B und 62C). \KBV