Praxisinformation Letzte Änderung: 29.10.2025 13:55 Uhr

Aufnahme der Chikungunya-Impfung in die regionale Impfvereinbarung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen die durch Viren verursachte Infektionskrankheit Chikungunya seit dem 10. Juli 2025 für Personen mit beruflicher oder Reiseindikation.

Die entsprechende Regelung ist zum 25. Oktober 2025 in der Schutzimpfungs-Richtlinie in Kraft getreten.

Die Vergütung für die Impfung wurde mit den Krankenkassen abgestimmt und in die nordrheinische Impfvereinbarung aufgenommen. Sie beträgt ab dem 25. Oktober 2025 8,96 Euro. Bei beruflich bedingten Auslandsreisen kommt ein pauschaler Vergütungsaufschlag für Einfachimpfungen in Höhe von 3,44 Euro hinzu. Insgesamt können somit maximal 12,40 Euro abgerechnet werden.

Impfung
erste Dosen eines Impfzyklus bzw. unvollständige Impfserie
letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformationen oder abgeschlossene Impfung
Auffrischungsimpfung
Vergütung ab 25.10.2025
Chikungunya (berufliche bzw. Reiseindikation nach §11 Abs. 3)
89139Y
8,96 EUR
Pauschaler Vergütungsaufschlag für die Einfachimpfung bei beruflich bedingten Auslandsreisen
89080
3, 44 EUR