EBM Praxisinformation Letzte Änderung: 06.01.2026 08:14 Uhr Lesezeit: 2 Minuten
AOP-Vertrag an aktuellen OPS und EBM angepasst
Unter anderem wird der AOP-Katalog um die transurethrale Injektion bei Ostiuminsuffizienz erweitert.
Bei den Verhandlungen zum ambulanten Operieren nach Paragraf 115b SGB V haben sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband zum 1. Januar 2026 auf einige wenige Neuerungen geeinigt.
So wird der AOP-Katalog (Anlage 1 des AOP-Vertrages) um die transurethrale Injektion bei Ostiuminsuffizienz (OPS-Kode 5-569.62) erweitert. Der Eingriff kann damit ab Januar auch von Krankenhäusern ambulant durchgeführt werden, im Anhang 2 des EBM ist er bereits enthalten. Darüber hinaus wurde der Katalog auf die neue Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 2026 übergeleitet und an den aktuellen EBM angepasst.
Verlängerung bei bestimmten EBM-Positionen
Die Regelung zu den mit einem „*“ gekennzeichneten EBM-Positionen wurde bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Die Leistungen können somit weiterhin bei Durchführung der jeweiligen Prozedur abgerechnet werden, auch wenn der Leistungsinhalt der Gebührenordnungsposition nicht oder nicht vollständig erfüllt ist.
Kontextfaktoren
Bei den Kontextfaktoren (Anlage 2 des AOP-Vertrages) erfolgen Anpassungen bei Eingriffen an den Augenmuskeln. Diese Änderungen sind aufgrund des vollständigen Wegfalls der Angabe der Seitenlokalisation an OPS-Kodes für kombinierte Operationen an den Augenmuskeln (OPS 5-10k ff.) notwendig (vgl. KVNO-Praxisinformation vom 27. November 2025). Dadurch können Krankenhaus- und Belegärzte bestimmte beidseitige ophthalmochirurgische Eingriffe sowie Eingriffe in Zusammenhang mit bestimmten Begleiterkrankungen weiterhin stationär durchführen. Die Befristung wurde erneut um ein Jahr verlängert.
Frakturzuschläge und Schweregradsystematik
Die Bewertung der Frakturzuschläge (Anlage 3 des AOP-Vertrages) wird entsprechend der Anhebung des Orientierungswertes für 2026 (+2,8 Prozent) erhöht. Mit den Zuschlägen sollen höhere Aufwände vergütet werden, die durch die Nichtplanbarkeit der Eingriffe entstehen, zum Beispiel durch das Vorhalten von Personal und Räumen.
Die Vertragspartner verständigten sich außerdem darauf, die Schweregradsystematik im kommenden Jahr weiterzuentwickeln. Sie wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. Ärztinnen und Ärzte erhalten seitdem für Rezidivoperationen einen Zuschlag, seit Anfang 2024 auch für die Versorgung von Frakturen.\KBV