Praxisinformation Letzte Änderung: 09.07.2026 06:55 Uhr
Ambulantes Operieren: EBM und AOP-Katalog zum 1. Juli angepasst
Für bestimmte Prozeduren im Zusammenhang mit Gastrostomie- oder Jejunostomiekathetern wurden zum 1. Juli neue Leistungen in den EBM aufgenommen.
Für bestimmte Prozeduren im Zusammenhang mit Gastrostomie- oder Jejunostomiekathetern wurden zum 1. Juli neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Darüber hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert.
Für den Wechsel und das Entfernen eines Jejunostomiekatheters sowie für das Entfernen eines Gastrostomiekatheters stehen die Gebührenordnungspositionen (GOP) 04517, 04519 und 04524 sowie die GOP 13413, 13414 und 13416 bereit. Sie werden vorübergehend extrabudgetär vergütet. Die GOP 13413, 13414 und 13416 ersetzen die mit einem Sternchen („*“) gekennzeichneten GOP, die Vertrags- und Klinikärztinnen und -ärzte bis 30. Juni gemäß AOP-Katalog (Abschnitt 2) abrechnen konnten.
Ist für das Entfernen eines Gastrostomiekatheters eine Ösophago-Gastroduodenoskopie erforderlich, können Ärztinnen und Ärzte neben der GOP 04524 oder 13416 auch die GOP 04511 oder die GOP 13400 abrechnen. Diese Leistungen werden bei entsprechender Kennzeichnung ebenfalls extrabudgetär bezahlt.
Hintergrund „Sternchenleistungen“
Die Prozeduren waren zusammen mit weiteren Leistungen vor über drei Jahren in den AOP-Katalog (Abschnitt 2) nach Paragraf 115b SGB V aufgenommen worden. Für die Abrechnung hatten die Vertragspartner den jeweiligen OPS-Kodes übergangsweise GOP des EBM zugewiesen, die die für die Prozedur notwendigen Leistungsinhalte nicht oder nicht vollständig enthalten, und mit einem Sternchen („*“) gekennzeichnet.
KBV und GKV-Spitzenverband haben die gekennzeichneten GOP nach und nach überprüft und den EBM entsprechend angepasst. Dies ist mit dem aktuellen Beschluss für einen weiteren Teil der Prozeduren erfolgt. Für die Endosonographie von Magen, Ösophagus, Duodenum, Gallenwegen und Pankreas und für die Magnetresonanztomographie (MRT)-Untersuchung im Zusammenhang mit einer MRT-gesteuerten perkutanen Biopsie eines thorakalen Gelenkes steht ein Beschluss noch aus. Er soll bis Jahresende erfolgen.
AOP-Katalog angepasst
Der AOP-Katalog (Abschnitt 2) wurde durch KBV, GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft hinsichtlich der „*“-Kennzeichnung im Abschnitt 2 ebenfalls zum 1. Juli entsprechend angepasst. Unabhängig von der Anpassung erfolgte zusätzlich eine Korrektur der GOP-Zuordnung zur Kardioversion (OPS-Kode 8-640.0).